BdSt Thüringen - Archiv 2011 Steuertipps

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23.12.2011

Medienberichte zum Grundsteuerverfahren vor dem BVerfG

Steuerzahler aufgepasst

In den letzten Tagen wurde verstärkt über die Grundsteuer diskutiert. Einige Fernseh- und Zeitungsberichte legten betroffenen Steuerzahlern nahe, noch vor dem Jahreswechsel Einsprüche und Widersprüche einzulegen. Zur Begründung wurde auf ein Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht verwiesen (2 BvR 287/11). Gegenstand des Verfahrens ist die Frage, ob die Festsetzung der Grundsteuer auf Basis der alten Einheitswerte verfassungswidrig ist. Der Bund der Steuerzahler weist jedoch darauf hin, dass überlegt gehandelt werden sollte.

Bitte lesen Sie dazu die Information des Bundes der Steuerzahler Deutschland.

19.12.2011

Sachbezugswerte für das Jahr 2012

Mit der 4. Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung wurden die neuen Werte für die Sachbezüge in 2012 vom Bundesrat beschlossen. Sie sind ab 1. Januar 2012 anzuwenden.

Sachbezugswert für Mahlzeiten
* 1,57 Euro für das Frühstück (wie bisher)
* 2,87 Euro für Mittag oder Abendessen (bisher 2,83 Euro)
219,00 Euro ist der Monatswert für Verpflegung (bisher 217,00 Euro)


Sachbezugswert für Unterkunft und Mieten
212,00 Euro für Unterkunft oder Miete (bisher 206,00 Euro)
* je Quadratmeter gelten 3,70 Euro (bisher 3,59 Euro)
* bei einfacher Ausstattung gelten 3,00 Euro (bisher 2,91 Euro)


Soweit der Tabellenwert im Einzelfall unbillig wäre, gilt auch weiterhin, dass der Wert der Unterkunft mit dem ortsüblichen Mietpreis bewertet werden kann.
Der ortsübliche Mietpreis ist entscheidend für den Wert einer freien Wohnung.
13.12.2011

Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung

Beiträge für Kinder nicht vergessen!

Seit dem Jahr 2010 können Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung steuerlich besser geltend gemacht werden. Dies gilt nicht nur für die eigenen Beiträge, Eltern können auch die Basiskrankenkassenbeiträge für die Kinder als eigene Beiträge absetzen, daran erinnert der Bund der Steuerzahler. Dies gilt sogar dann, wenn das Kind selbst Versicherungsnehmer ist. Voraussetzung dafür ist, dass die Eltern unterhaltsverpflichtet sind und für das Kind ein Anspruch auf Kindergeld oder den Kinderfreibetrag besteht. Mehr dazu

09.12.2011Tipp vom BdSt Thüringen

Weihnachtsfeiern steuerfrei?

Tipp vom BdSt Thüringen

Zuwendungen eines Arbeitgebers an seine Arbeitnehmer anlässlich einer betrieblichen Weihnachtsfeier sind lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei, sofern einige Regeln beachtet werden, darauf weist der Bund der Steuerzahler (BdSt) Thüringen hin.

Neben der Weihnachtsfeier darf während des Jahres nur noch eine weitere steuerfreie Betriebsveranstaltung (z. B. Betriebsausflug) stattgefunden haben. Des Weiteren dürfen die Aufwendungen anlässlich der Weihnachtsfeier insgesamt nicht mehr als 110 Euro je Arbeitnehmer betragen. Die Gesamtkosten der Weihnachtsfeier werden durch die Zahl der teilnehmenden Arbeitnehmer geteilt. Dabei sind auch die Aufwendungen für den äußeren Rahmen der Weihnachtsfeier (z. B. Aufwendungen für Musik) mit in die Berechnung einzubeziehen. Zuwendungen an Ehegatten oder andere Angehörige, die an der Feier teilnehmen, werden dem Arbeitnehmer zugerechnet. Mehr dazu

05.12.2011

Umlage für Mini-Job wird teurer

Ab 1. Januar 2012 wird die Umlage U 1 für die Beschäftigung von Aushilfen auf 0,7 Prozent erhöht (bisher 0,6 Prozent).
Die Umlage U 1 der Minijob-Zentrale sieht eine Erstattung der Arbeitgeberaufwendungen bei Krankheit in Höhe von 80 Prozent vor.

Der Umlagesatz U 2 (für Entgeltfortzahlung bei Mutterschaft und Beschäftigungsverboten) bleibt unverändert bei 0,14 Prozent. Die U 2 erstattet 100 Prozent der Arbeitgeberaufwendungen bei Mutterschaft und Beschäftigungsverbot.
28.11.2011

Neue Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben (Sachentnahmen) für das Jahr 2011

Mit Veröffentlichung der Richtsatzsammlung 2010 wurden gleichzeitig die neuen Pauschbeträge für die unentgeltlichen Wertabgaben bekannt gegeben. Bei Anwendung der Pauschalen müssen nicht Aufzeichnungen über tägliche Entnahmen von Waren für den persönlichen Verzehr gemacht werden.

Die Pauschbeträge sind Durchschnittswerte und können im Einzelfall auch abweichen. Allerdings sind keine Zu- und Abschläge wegen individueller persönlicher Ess- oder Trinkgewohnheiten möglich. Auch Krankheit und Urlaub rechtfertigen keine Änderungen der Pauschbeträge.

Bei den Pauschbeträgen handelt es sich um Jahreswerte für eine Person. Für Kinder bis zum vollendeten 2. Lebensjahr entfällt der Ansatz eines Pauschbetrages, bei Kindern bis zum vollendeten 12. Lebensjahr ist die Hälfte des jeweiligen Pauschbetrages anzusetzen.

Tabakwaren sind in den Pauschbeträgen nicht enthalten. Dafür wird eine entsprechende Schätzung (erhöhter Pauschbetrag) vorgenommen.

Die pauschalen Werte berücksichtigen im jeweiligen Gewerbezweig das allgemein übliche Warensortiment.

Bei gemischten Betrieben (z. B. Metzgerei oder Bäckerei mit Lebensmittelangebot) ist der jeweils höhere Pauschbetrag anzusetzen.

Insgesamt sind die Pauschalen für das Jahr 2011 gegenüber 2010 leicht angestiegen.

Für das Kalenderjahr 2010 gelten nachstehende Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben (Sachentnahmen):


Jahreswert für eine Person ohne Umsatzsteuer

Angaben in Euro; Eh. = Einzelhandel

Gewerbezweig
ermäßigter Steuersatzvoller Steuersatzinsgesamt
Bäckerei847
430
1.277
Fleischerei672
1.008
1.680
Gast- und Speisewirtschaften


* mit Abgabe von kalten Speisen807
1.210
2.017
* mit Abgabe von kalten und warmen Speisen1.116
1.989
3.105
Getränke (Eh.)0
363
363
Café und Konditorei860
739
1.599
Milch, Milcherzeugnisse, Fettwaren und Eier (Eh.)511
68
579
Nahrungs- und Genussmittel (Eh.)1.169
565
1.734
Obst, Gemüse, Südfrüchte und Kartoffeln (Eh.)269
200
469


22.11.2011

Weihnachtsgeschenke

Nicht in die Steuerfalle tappen!

Die Adventszeit wird häufig genutzt, Geschäftspartnern, Kunden und Angestellten eine kleine Freude zu bereiten. Bei betrieblichen Weihnachtsgeschenken sind jedoch steuerliche Besonderheiten zu beachten, erklärt der Bund der Steuerzahler, damit die Weihnachtsstimmung nicht durch das Finanzamt getrübt wird.

Geschenke an Geschäftspartner lassen sich bis zu einem Wert von 35 Euro als Betriebsausgaben oder Werbungskosten absetzen. Doch Vorsicht, übersteigt der Geschenkwert 10 Euro, muss das schenkende Unternehmen genaue Aufzeichnungen über die Art des Geschenks und den Empfänger führen. Was viele Steuerzahler nicht wissen: Auch der Beschenkte muss das Präsent mit einem Wert von mehr als 10 Euro grundsätzlich bei sich versteuern. Mehr dazu

21.11.2011

Nutzung eines Firmenwagens durch den Unternehmer für Fahrten Wohnung - Arbeitsstätte

Bereits mit Schreiben vom 1. April 2011 hat das BMF (Bundesfinanzministerium) zur Neuregelung bei der Überlassung eines betrieblichen Kfz für Fahrten Wohnung - Arbeitsstätte Stellung genommen und Regelungen für den Arbeitnehmerbereich getroffen.
Soweit der Arbeitnehmer regelmäßig das Firmenfahrzeug für die Fahrt von der Wohnung zur Arbeitsstätte nutzt, bleibt es bei der pauschalen Zuschlagsregelung in Höhe von 0,03 % des Listenpreises.
In Umsetzung von Gerichtsentscheidungen können nunmehr bei Abweichungen die Arbeitnehmer für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte die Entfernungskilometer nach einer Einzelbewertung (tatsächliche Anzahl der Fahrten) ansetzen und müssen nicht die pauschale Zuschlagsregelung mit 0,03 % des Listenpreises anwenden.
Zur Ermittlung des Zuschlags ist eine Einzelbewertung der tatsächlichen Fahrten mit 0,002 % des Listenpreises je Entfernungskilometer vorzunehmen.

Diese Regelung gilt nicht für Unternehmer.

Wie lange diese „Ungleichbehandlung“ Bestand haben wird, bleibt abzuwarten. Möglicherweise muss es erst wieder eine höchstrichterliche Entscheidung geben.
14.11.2011

Umsatzsteuerliche Behandlung von Gutscheinen

Die Oberfinanzdirektion Karlsruhe hat in einer Verfügung zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Gutscheinen Stellung genommen.

Soweit ein Gutschein, für eine nicht hinreichend bezeichnete Leistung, ausgestellt ist, handelt es sich lediglich um den Umtausch eines Zahlungsmittels in ein anderes Zahlungsmittel (z. B. Bargeld – Gutschein).

Erst bei Einlösung des Gutscheins unterliegt die Leistung der Umsatzbesteuerung.

Gilt der Gutschein z. B. für ein Kaufhaus, so können damit Waren bezogen werden, die sowohl dem ermäßigten als auch dem vollen Steuersatz unterliegen.
Oder mit einem Gutschein für einen Buchhändler können Kalender oder Bücher gekauft werden, so dass auch in diesem Fall die Umsatzsteuer erst bei Einlösung des Gutscheins korrekt zu berechnen ist.

Anders verhält es sich, wenn der Gutschein eine konkrete bestimmte Leistung ausweist. In diesem Fall ist die Umsatzsteuer sofort zu berechnen. Bei möglichen Abweichungen im Zeitpunkt des Warenbezugs unterliegt dann nur noch der Differenzbetrag der Umsatzsteuer.

07.11.2011

Insolvenzgeldumlage für 2012

Die Bundesregierung hat den Entwurf zur Insolvenzgeldumlageverordnung 2012
beschlossen.
Die Zustimmung des Bundesrates steht noch aus. Es wird jedoch nicht mit einem Veto gerechnet.

Nach der Verordnung soll 2012 die Insolvenzgeldumlage 0,04 % betragen.

Das Insolvenzgeld wird allein von den Arbeitgebern finanziert. Ausgenommen sind jedoch der Bund, die Länder und Gemeinden, Arbeitgeber der öffentlichen Hand über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren nicht zulässig ist. Auch Privathaushalte zahlen keine Insolvenzgeldumlage.

Berechnet wird die Umlage nach dem rentenversicherungspflichtigen Entgelt.

Die Basis für die Umlage ist die voraussichtliche Entwicklung der Insolvenzereignisse für das folgende Kalenderjahr. Nach einer Nullrunde in 2011, sind nun wieder finanzielle Mittel erforderlich. Der Überschuss aus dem Jahr 2010 ist im Wesentlichen 2011 aufgebraucht, ein restlicher Überschuss in Höhe von 460 Millionen Euro wird für die Finanzierung des kommenden Jahres verwendet.
31.10.2011

Steuervereinfachungsgesetz beschlossen

Nach dem Vermittlungsverfahren haben Bundestag und Bundesrat das Steuervereinfachungsgesetz beschlossen.
Die Änderungen sollen grundsätzlich mit Wirkung vom 1.1.2012 in Kraft treten.

Die wichtigste Änderung für den Lohnsteuerabzug ist die Erhöhung des Arbeit- nehmerpauschbetrages von 920 EUR auf 1.000 EUR: Diese Erhöhung wird abweichend bereits für das Jahr 2011 wirksam. Es ist vorgesehen, dass die Änderung bei der Gehaltsabrechnung Dezember 2011 berücksichtigt wird. Genauere Angaben werden jedoch erst in der nächsten Zeit erwartet.

Die Kinderbetreuungskosten werden ab 2012 unabhängig von der Erwerbstätigkeit der Eltern berücksichtigt. Zwei Drittel der Aufwendungen, höchstens 4000 EUR je Kind sind als Sonderausgaben abzugsfähig oder können als Freibetrag beim Lohnsteuerabzug 2012 berücksichtigt werden.

Kindergeld wird erstmals ab 2012 für volljährige Kinder unabhängig von der Höhe der eigenen Einkünfte gewährt.

24.10.2011

Elektronische Rechnung ab 1. Juli 2011

Die Bundesländer und die Regierungskoalition haben die Steuervereinfachung für die elektronische Rechnung rückwirkend zum 1. Juli 2011 bestätigt.
Danach muss der Nachweis über die Echtheit der Herkunft und der Unversehrtheit deshalb nicht mehr derart aufwendig belegt werden wie bisher. Mehr dazu

17.10.2011

E-Bilanz – Anwendungsschreiben des Bundesfinanzministeriums

Die E-Bilanz ist erstmals für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. 12.2011
beginnen, zu übermitteln. Unabhängig davon wird es durch die Finanzverwaltung nicht beanstandet, wenn die Bilanz für das erste Wirtschaftsjahr, das nach dem 31.12.2011 beginnt (also für 2012 bzw. bei abweichendem Wirtschaftsjahr für 2012/2013) noch nicht elektronisch übermittelt wird (sogenannte Nichtbeanstandungsregelung).

Die E-Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) können für diese Wirtschaftsjahre wie bisher auch in Papierform abgegeben werden.
Auch die Gliederung gemäß der Taxonomie ist für die „Papierbilanz und –GuV“ nicht vorgeschrieben.

Weitere Informationen erhalten Sie im BMF-Schreiben vom 28. September 2011.
14.10.2011

Abzug von Kinderbetreuungskosten

Vorsicht bei Unverheirateten

Kinderbetreuungskosten können zu zwei Drittel bis maximal 4.000 Euro im Jahr pro Kind in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden. Dies gilt für Kinder, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, wenn die Eltern erwerbstätig oder dauerhaft krank sind oder das Kind das dritte, aber noch nicht das sechste Lebensjahr vollendet hat und die Eltern nicht krank oder erwerbstätig sind. Voraussetzung für den Abzug ist auch, dass die Eltern die Aufwendungen getragen haben, ein entsprechender Beleg vorliegt und das Geld überwiesen wurde, erklärt der Bund der Steuerzahler. Mehr dazu

10.10.2011

Endgültige Sozialversicherungswerte für 2012

In unserem Steuertipp vom 4. Oktober 2011 haben wir über die voraussichtlichen SV-Werte für 2012 informiert.

Am 5. Oktober 2011 hat das Bundeskabinett die Verordnung über die Sozialversicherungsrechengrößen 2012 beschlossen.
Die angegebenen Beitragsbemessungsgrenzen wurden nicht verändert, so dass die Angaben endgültig sind.
04.10.2011

Voraussichtliche SV-Werte 2012

Die Entwicklung der Löhne und Gehälter im Jahr 2011 sind die Grundlage für die Fortschreibung der Rechengrößen in der Sozialversicherung 2012.
Die voraussichtlichen Werte basieren auf einer Lohnzuwachsrate von 2,09 % in den alten Ländern und 1,97 % in den neuen Ländern. Danach werden die Werte für 2012 festgelegt. Das Bundeskabinett will im Oktober 2011 die Werte für 2012 verabschieden.

Dazu wichtige Beitragsbemessungsgrenzen (BBG):


Renten- und Arbeitslosenversicherung

BBG neue Bundesländer: 57.600 €, monatlich 4.800 € (unverändert)
BBG alte Bundesländer: 67.200 €, monatlich 5.600 € (+ 100 € monatlich)


Kranken- und Pflegeversicherung

Die BBG in der Kranken- und Pflegeversicherung gelten einheitlich für alte und neue Bundesländer: 45.900 € jährlich bzw. 3.825 € monatlich

Die damit verbundene Erhöhung entspricht einer monatlichen Steigerung von 112,50 € bzw. 1.350 € jährlich.


Studentenbeitrag

Der Studentenbeitrag wird 2012

64,77 € monatlich in der Krankenversicherung,
11,64 € monatlich in der Pflegeversicherung mit Kind und
13,13 € monatlich in der Pflegeversicherung ohne Kind

betragen.

Inwieweit die Bundesregierung noch an der Stellschraube Beitragssätze dreht, bleibt abzuwarten.
Mit der Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenzen in der Renten- und Arbeitslosenversicherung (alte Länder) sowie bundesweit in der Kranken- und Pflegeversicherung ist mit höheren Beitragseinnahmen zu rechnen.
26.09.2011

Rundfunkgebührenfreiheit für Internet-PC

In unseren Steuerinformationen berichteten wir am 20. Juni 2011 über ein anhängiges Verfahren eines freiberuflichen Computer-Fachmannes, der für seinen gewerblich genutzten internetfähigen Computer zur Zahlung von Rundfunkgebühren herangezogen werden sollte. Er arbeitete und wohnte in seinem Haus, in welchem er private Rundfunkgeräte (sogenannte Erstgeräte) nutzte und für diese Rundfunkgebühren zahlte.

Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat nunmehr entschieden, dass der Freiberufler keine doppelten Rundfunkgebühren zahlen muss, wenn er einen internetfähigen Computer gewerblich nutzt und auf demselben Grundstück bereits ein Rundfunkgerät zum Empfang bereithält (BVerwG, Urteile v. 17.8.2011 – 6 C 15.10, 45.10 und 20.11).

19.09.2011

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer – Erteilung ist kostenfrei

In letzter Zeit wurden insbesondere neu gegründete Unternehmen aufgefordert, für die Erteilung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) eine Gebühr zu bezahlen.
Die Absender der Schreiben kamen aus dem Ausland.
Die Oberfinanzdirektion (OFD) Koblenz teilte dazu mit, dass die Erteilung der USt-IdNr. kostenfrei ist.

In Deutschland wird diese Nummer vom Bundeszentralamt für Steuern erteilt. Der Antrag auf Erteilung der USt-IdNr. kann vom Unternehmen beim zuständigen Finanzamt gestellt werden. Das Finanzamt übermittelt dann den Antrag intern an das Bundeszentralamt für Steuern.

15.09.2011

Lohnsteuerabzug

Freibeträge für 2012 eintragen lassen!

Viele erinnern sich noch an die Papierlohnsteuerkarte. Die bunten Pappen wurden stets im Herbst an die Steuerzahler verschickt. Die Zusendung wirkte für viele Steuerzahler wie eine Erinnerung, sich rechtzeitig die Freibeträge auf der Lohnsteuerkarte eintragen zu lassen. Doch aufgepasst, diese „Erinnerungspost“ wird es in diesem Jahr nicht mehr geben. Ab dem Jahr 2012 erfolgt der Abgleich zwischen Arbeitgeber und Finanzverwaltung nämlich voll elektronisch, erklärt der Bund der Steuerzahler. Mehr dazu

12.09.2011

Höherer pauschaler Kilometersatz bei Auswärtstätigkeiten

In unserer Presseinformation vom 13. April 2011 informierten wir über die anhängige Verfassungsbeschwerde zur Höhe des pauschalen Kilometersatzes bei Dienstreisen mit dem eigenen PKW.
Zum Hintergrund: Im öffentlichen Dienst werden in einigen Ländern für Dienstreisen 0,35 Euro je gefahrenen Kilometer erstattet, gleichwohl sieht das Reisekostenrecht lediglich 0,30 € vor.
Auf Grund vieler Einsprüche zu diesen reisekostenrechtlichen Regelungen hat nunmehr die Oberfinanzdirektion (OFD) Münster Stellung genommen:
Die OFD weist darauf hin, dass Einsprüche die sich auf dieses Verfahren beziehen, gemäß § 363 Abs. 2 Satz 2 AO (Abgabenordnung) ruhen.
In solchen Fällen, in denen der höhere Ansatz der Entfernungspauschale auch für Fahrten Wohnung und Arbeitsstätte begehrt wird gilt keine Verfahrensruhe.
05.09.2011

Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastungen abzugsfähig?

Außergewöhnliche Belastungen können beim zu versteuernden Einkommen abgezogen werden. Dabei handelt es sich um solche Aufwendungen, die dem Steuerzahler zwangsläufig entstehen (z. B. Krankheitskosten). Bisher ließ der Bundesfinanzhof (BFH) den Abzug einer außergewöhnlichen Belastung für die Kosten eines Zivilprozesses nur zum Abzug zu, wenn die Rechtstreitigkeit für den Steuerzahler von existenzieller Bedeutung war. Aktuell wurde jedoch im vorliegenden Fall davon abgewichen. Mehr dazu

11.08.2011

Antragsveranlagung

Wer bummelt, verschenkt womöglich Geld

Nicht jeder Steuerzahler muss eine Einkommensteuererklärung abgeben. Beispielsweise sind Singles oder Ehepaare mit der Steuerklassenkombination IV/IV häufig nicht verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung abzugeben, wenn sie ausschließlich Einnahmen aus einer angestellten Tätigkeit erzielen, erklärt der Bund der Steuerzahler. Diese Steuerzahler können allerdings freiwillig eine Steuererklärung beim Finanzamt einreichen. Dies lohnt sich, wenn mit einer Steuererstattung gerechnet werden kann. Das Gesetz räumt diesen Steuerzahlern vier Jahre Zeit für die Abgabe der Erklärung ein. Mehr dazu

08.08.2011

BFH entscheidet zur Anlaufhemmung bei Antragsveranlagung

Im Urteil vom 14. April 2011 (veröffentlicht am 13. Juli 2011) hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass bei einer Antragsveranlagung die dreijährige Anlaufhemmung nicht in Betracht kommt. Es gilt also keine siebenjährige Festsetzungsfrist.
Wie bekannt ist, wird eine Einkommensteuer-Veranlagung nach § 46 Abs. 2 Nr. 8 Einkommensteuergesetz durchgeführt, wenn diese beantragt wird.
Die frühere zusätzliche Voraussetzung, dass der Antrag bis zum Ablauf des auf den Veranlagungszeitraum folgenden zweiten Kalenderjahres zu stellen war, ist entfallen.
Der BFH führte dazu aus, dass die Festsetzungsfrist für die Einkommensteuer grundsätzlich vier Jahre beträgt, sie beginnt mit Ablauf des Kalenderjahres, indem die Steuer entsteht.
Daraus folgt, dass die Steuer für das Jahr 2003 mit Ablauf des Jahres 2007 verjährt (Az: VI R 53/10).

01.08.2011

Neue Höchstbeträge ab 1. August 2011 für berufliche veranlasste Umzugskosten


Nach dem Umzug an die Steuer denken! (Foto: R. Holznagel)
Bei einem beruflich veranlassten Umzug können Umzugskosten bis zur Höhe der Beträge steuerfrei erstattet werden, die nach dem Bundesumzugskostengesetz höchstens gezahlt werden.
Zum 1. August 2011 wurden diese Beträge für umzugsbedingte Unterrichtskosten und sonstige Umzugsauslagen etwas erhöht. Mehr dazu

25.07.2011

Steuertipp für Schüler und Studierende

Steuern auf Ferienjobs werden in den meisten Fällen zurückerstattet

Viele Schüler und Studenten jobben in den Schul- bzw. Semesterferien, um ihr Einkommen aufzubessern. All denjenigen rät der Bund der Steuerzahler (BdSt) Thüringen, sich nach Ende der Tätigkeit die Lohnsteuerbescheinigung für das Jahr 2011 aushändigen zu lassen und sie aufzubewahren. Denn die zunächst vom Arbeitgeber einbehaltene Lohn- und Kirchensteuer sowie der Solidaritätszuschlag können nach Ablauf des Kalenderjahres in den meisten Fällen vom Finanzamt zurückgefordert werden. Dafür muss lediglich ein Antrag auf Veranlagung zur Einkommensteuer ausgefüllt werden. In sehr vielen Fällen kann das Formular „Vereinfachte Einkommensteuererklärung“ verwendet werden. Die entsprechenden Vordrucke gibt es bei allen Finanzämtern. Die Steuererklärung kann dem Finanzamt auch auf elektronischem Wege übermittelt werden (sog. Elster-Verfahren). Mehr dazu

18.07.2011

Steuerliche Vorteile für Solar- und Fotovoltaikanlagen


  1. Wer eine Fotovoltaikanlage auf dem Dach seines Eigenheimes installieren lässt und den gewonnenen Strom an einen Netzbetreiber verkauft, erzielt gewerbliche Einkünfte. Neben einer Einnahmen-Überschussrechnung muss der Eigentümer einer Solaranlage deshalb mit der Einkommensteuererklärung gewerbliche Einkünfte (Anlage G) erklären und außerdem eine Gewerbesteuererklärung beim Finanzamt einreichen.
    Gewerbesteuer wird in der Regel nicht fällig, weil die Solaranlage als Einzelunternehmen betrieben wird und der Gewinn aus Gewerbebetrieb also aus der Solaranlage erst wirksam wird, soweit er über 24.500 Euro liegt.
    Ist die Fotovoltaikanlage verbindlich bestellt, können nach § 7g Einkommensteuergesetz bereits 40 Prozent der voraussichtlichen Investitionskosten als Betriebsausgaben sofort geltend gemacht werden.
    Wichtig ist, dass die Anlage auch tatsächlich innerhalb der nächsten drei Jahre angeschafft wird.

  2. Eine Fotovoltaikanlage ist ein bewegliches Wirtschaftsgut, auch wenn es sich um eine dachintegrierte Anlage handelt. Sie ist auf 20 Jahre abschreibbar. Neben dieser normalen Abschreibung kommt auch die 20-prozentige Sonderabschreibung nach § 7 g (5) Einkommensteuergesetz zur Anwendung.

  3. Einnahmen, die der Betreiber einer Fotovoltaikanlage vom Netzbetreiber erhält, sind Betriebseinnahmen. Der Gewinn aus der Betreibung der Anlage muss um die Nutzung des Stroms für eigene Zwecke erhöht werden.

11.07.2011

Arbeitszimmer

Auch Arbeitsecke steuerlich absetzbar


Foto: R. Holznagel
Viele Steuerzahler kennen das Problem: Streit mit dem Finanzamt wegen des häuslichen Arbeitszimmers. Mal zweifelt die Verwaltung Größe und Ausstattung des Zimmers an, mal wird der steuerliche Abzug gänzlich versagt, weil noch ein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht oder es sich um ein Durchgangszimmer handelt. Vielleicht können Steuerzahler das häusliche Arbeitszimmer künftig jedoch besser steuerlich geltend machen, ein Urteil des Finanzgerichts Köln schafft Spielraum. Mehr dazu

04.07.2011

Zurechnung von Kinderbetreuungskosten

Kinderbetreuungskosten können nur von demjenigen abgezogen werden, der sie auch getragen hat. Wenn von nicht miteinander verheirateten, aber zusammen lebenden Eltern, nur ein Elternteil den Vertrag mit der Kindertagesstätte abgeschlossen hat und das Entgelt auch von dessen Konto gezahlt wird, kann dieser weder vollständig noch anteilig dem anderen Elternteil als von ihm getragener Aufwand zugerechnet werden.
Für diesen entfällt dann die Möglichkeit des steuerlichen Ansatzes der Kinderbetreuungskosten.

Urteil des Bundesfinanzhofs vom 25.11.2010 Az: III R 79/09

27.06.2011

Neue Pfändungsfreibeträge ab 1. Juli 2011

Die Pfändungsfreigrenzen werden zum 1. Juli 2011 erhöht.
Die Pfändung betrifft alle Nettoeinkünfte, d. h. es werden alle zahlbaren Vergütungen erfasst, die dem Schuldner aus einer Arbeits- oder Dienstleistung zustehen.
Die Pfändung des Arbeitseinkommens bezieht sich auf das Nettoeinkommen.
Neben dem Arbeitseinkommen gehört auch die Entgeltfortzahlung bei Krankheit, Mutterschaft oder bei Beschäftigungsverboten zum zu berücksichtigenden Einkommen. Mehr dazu

20.06.2011

GEZ-Gebühren für einen internetfähigen PC eines Freiberuflers?

Ein freiberuflicher Computerfachmann sollte für seinen gewerblich genutzten, internetfähigen PC zur Zahlung von Rundfunkgebühren herangezogen werden.
Er arbeitete und wohnte in seinem Haus, in welchem er private weitere Rundfunkgeräte („Erstgeräte“) nutzt. Für diese sogenannten Erstgeräte zahlte er Rundfunkgebühren.
Gegen die doppelte Zahlungspflicht, also Erhebung auf Erstgeräte und gewerblich genutzten PC klagte der Computerfachmann. Mehr dazu

08.06.2011

Senioren und Steuern

Steuerpflicht durch Rentenerhöhung?

Ab 1. Juli 2011 werden Rentner ein wenig mehr Geld erhalten. Bei vielen weicht die Freude über die Rentenerhöhung jedoch schnell der Verunsicherung. Schließlich ist überall zu lesen, eine Rentenerhöhung sei voll steuerpflichtig. Dies ist richtig, dennoch muss nicht jede Rentenerhöhung auch zu einer Steuerzahlung führen, erklärt der Bund der Steuerzahler.

Rentnerinnen und Rentner erhalten ab 1. Juli 2011 0,99 Prozent mehr Rente. Grundlage der Rentenanpassung ist die Lohnentwicklung. Mit der wirtschaftlichen Erholung im vergangenen Jahr sind die Bruttolöhne und -gehälter in Deutschland gestiegen, so dass nun auch die Rentner eine Anpassung ihrer Bezüge erhalten. Dies hat nicht nur Auswirkungen auf das Portemonnaie, sondern auch auf die Steuern. Mehr dazu

26.05.2011

Verfassungsbeschwerde – pauschaler Kilometersatz bei Dienstreisen

Arbeitnehmer können bei Dienstreisen mit dem privaten PKW für die gefahrenen Kilometer bis zu 0,30 Euro je Kilometer steuerfrei erstattet bekommen.

Angestellte im öffentlichen Dienst erhalten in den Ländern Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Mecklenburg-Vorpommern bis zu 0,35 Euro steuerfrei erstattet.

Wegen des gleichheitswidrigen Begünstigungsausschlusses ist jetzt Verfassungsbeschwerde eingelegt worden. Mehr dazu

23.05.2011

Ausbildungseinrichtung ist keine zweite regelmäßige Arbeitsstätte

Um eine regelmäßige Arbeitsstätte handelt es sich, wenn die betriebliche Einrichtung des Arbeitgebers vom Arbeitnehmer durchschnittlich im Kalenderjahr an einem Arbeitstag pro Arbeitswoche aufgesucht wird.
Bei einer vorübergehenden Auswärtstätigkeit, z. B. eine befristete Abordnung, an eine andere betriebliche Einrichtung oder ein verbundenes Unternehmen wird keine weitere regelmäßige Arbeitsstätte begründet.
In einem Verfahren vor dem Bundesfinanzhof (BFH) hatte dieser zu entscheiden, inwieweit der Besuch einer Krankenpflegeschule in einer anderen Stadt (jeweils über mehrere Wochen), in der die theoretische Ausbildung stattfand, zu einer weiteren regelmäßigen Arbeitsstätte führe. Die praktische Ausbildung erfolgte in einem Krankenhaus.
Mit Urteil III R 101/07 entschied der BFH, dass die aufgesuchte Ausbildungseinrichtung nicht als zweite regelmäßige Arbeitsstätte eines sich in Ausbildung befindlichen Arbeitnehmers anzusehen ist.
Folglich war die regelmäßige Arbeitsstätte das Krankenhaus. Die Fahrten zur Krankenpflegeschule sind daher keine Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, sondern Dienstreisen.

16.05.2011

Zulässigkeit einer Untätigkeitsklage

Ohne Abschluss eines Vorverfahrens (Einspruch beim Finanzamt) ist eine Klage zulässig, wenn über den außergerichtlichen Rechtsbehelf ohne Angabe eines Grundes in angemessener Frist nicht entschieden worden ist.
Die Finanzgerichtsordnung (FGO) geht davon aus, dass eine Frist von bis zu sechs Monaten nach Einlegung des Einspruchs regelmäßig als angemessen anzusehen ist.

Der Bundesfinanzhof (BFH) hatte darüber zu entscheiden, ob im Zusammenhang mit einem Musterverfahren eine angemessene Frist nach Ablauf von sechs Monaten als zureichender Grund anzusehen ist.
Dabei sind auch rechtliche Schwierigkeiten des Falls zu berücksichtigen.
Der Steuerpflichtige muss eine Verzögerung der Entscheidung des außergerichtlichen Rechtsbehelfs über eine angemessene Frist nur dann hinnehmen, wenn ein zureichender Grund besteht und dieser dem Steuerpflichtigen mitgeteilt wurde.
Ein zureichender Grund liegt z. B. im Abwarten der noch ausstehenden Entscheidung in einem finanzgerichtlichen Musterverfahren. Das heißt, in dem Musterverfahren ist dieselbe Streitfrage entscheidungserheblich, die dem Einspruch zugrunde liegt. Dabei ist es ausreichend, wenn deutlich zum Ausdruck kommt, dass die gerichtliche Entscheidung in einem oder mehreren Verfahren abgewartet werden muss.
BFH, Urteil vom 7.10.2010 – V R 43/08

09.05.2011

Einkommensteuererklärung 2010

Frist 31. Mai 2011 beachten

Am 31. Mai endet in diesem Jahr die reguläre Frist für die Abgabe der Einkommensteuererklärung, wenn der Steuerzahler zur Abgabe einer entsprechenden Erklärung verpflichtet ist. Darauf weist der Bund der Steuerzahler (BdSt) hin. Steuerzahler, die ihre Steuererklärung von einem Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfeverein anfertigen lassen, haben automatisch bis zum 31. Dezember des Jahres Zeit. Mehr dazu

04.05.2011

Erststudienkosten

BdSt kämpft weiter!

Der Bund der Steuerzahler kämpft für alle Studenten, die für ihren ersten Uni- oder FH-Abschluss pauken nun beim Bundesfinanzhof. Die obersten deutschen Steuerrichter sollen klären, ob Kosten für ein Erststudium als vorweggenommene Werbungskosten bei der Steuer geltend gemacht werden können. Damit könnten Kosten für Bücher, Studiengebühren, Prüfungsgebühren oder Kosten, die im Rahmen eines Praktikums anfallen, festgestellt werden und beim Berufseinstieg steuermindernd gegengerechnet werden. Das Verfahren ist beim Bundesfinanzhof unter dem Aktenzeichen VI R 15/11 anhängig. Mehr dazu

02.05.2011

Haftungsbeschränkung für SV-Beiträge

Bei einem Betriebsübergang haftet der neue Inhaber grundsätzlich nicht für Sozialversicherungs-Beitragsschulden des früheren Arbeitgebers (Urteil des Landessozialgerichts Bayern vom 28.1.2011 L 5 R 848/10 B ER, rkr.) Beim Betriebsübergang gehen die Arbeitsverhältnisse mit allen Rechten und Pflichten auf den Betriebserwerber über. Das gilt jedoch nicht für die Beitrags-Pflichten nach dem Sozialgesetzbuch, die vor der Übernahme entstanden sind.

25.04.2011

Grundsteuer – Neue Verfassungsbeschwerde anhängig

Der Bundesfinanzhof hatte im Juni 2010 (Az. II R 60/08 und II R 12/09) zur Verfassungsmäßigkeit der Einheitsbewertung entschieden. In der Folge besteht ein weitgehender Konsens über die Notwendigkeit der jetzt diskutierten grundlegenden Grundsteuerreform.
Nunmehr liegt bereits eine neue Verfassungsbeschwerde vor, und zwar gegen das Urteil Az. II R 12/09 (aktuelles Az 2 BvR 287/11).
Die Beschwerde bezieht sich auf die Beschränkung der Grundsteuerbefreiung auf korporierte Religionsgesellschaften sowie die Verfassungswidrigkeit der Einheitsbewertung. Ein Einspruch mit Antrag auf ruhendes Verfahren ist unter dem o. g. Aktenzeichen möglich.

18.04.2011

Kein Vorsteuerabzug bei Betriebsausflug

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in aktuellen Entscheidungen erneut unterstrichen, dass das Recht auf Vorsteuerabzug nur besteht, wenn der Unternehmer die bezogene Leistung für bestimmte Ausgangsumsätze verwendet. Dabei muss es um Ausgangsumsätze gehen, die dazu bestimmt sind steuerpflichtige Einnahmen bzw. dem gleichgestellte Ausfuhrlieferungen einer steuerpflichtigen Lieferung zu erzielen.
Es muss zwischen Eingangsleistung und Ausgangsumsätzen ein direkter und unmittelbarer Zusammenhang bestehen, nur mittelbar verfolgte Zwecke sind demgegenüber unerheblich, so der BFH.
Der BFH befasste sich mit der Frage inwieweit der Vorsteuerabzug bei Betriebsausflügen gerechtfertigt ist. Mehr dazu

13.04.2011

Gleichbehandlung für alle!

Private Pkw-Nutzung für Dienstfahrten

Bei gestiegenen Kfz-Kosten und Benzinpreisen ärgern sich viele Steuerzahler, dass sie für dienstliche Fahrten mit dem privaten Pkw nur 0,30 Euro je gefahrenen Kilometer steuerfrei erstattet bekommen. Angestellte im öffentlichen Dienst fahren zum Teil besser, denn sie können bis zu 0,35 Euro steuerfrei erstattet bekommen, wenn sie mit ihrem privaten Pkw im Auftrag ihres Arbeitgebers unterwegs sind. Gegen diese Ungleichbehandlung ist ein Verfahren beim Bundesfinanzhof anhängig, teilt der Bund der Steuerzahler mit. Mehr dazu

11.04.2011

Auswärtstätigkeiten und die Gewährung des Frühstücks

Steuerfalle Umsatzsteuer (USt)
Die Oberfinanzdirektion Rheinland hat mit Kurzinfo USt 4/2011 vom 17. Februar 2011 zur Frühstücksgestellung und Kürzung um den Sachbezugswert Stellung genommen:

Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch das Frühstück bei Auswärtstätigkeit als arbeitgeberveranlasst behandelt und mit dem Sachbezugswert von 1,57 Euro angesetzt werden (siehe unsere Internetinformation vom 15.12.2010).
Eine Versteuerung der arbeitgeberseitigen Bereitstellung des Frühstücks kann vermieden werden, wenn der Arbeitgeber von der Reisekostenabrechnung des Arbeitnehmers von den Spesen den Betrag von 1,57 Euro abzieht.
Bei dieser Verfahrensweise ergeben sich auch keine umsatzsteuerlichen Folgen aus der Mahlzeitengestellung.

Nimmt der Arbeitgeber eine höhere Kürzung der Reisekostenvergütung vor, so ist bei der Frühstücksgestellung von einer gegen Entgelt ausgeführten sonstigen Leistung des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer auszugehen, mit der Folge, dass die Kürzung selbst umsatzsteuerpflichtig wird.

Beispiel
Der Arbeitgeber zahlt einen Verpflegungszuschuss von 6,00 Euro (Dienstreise von 18 Uhr bis 13 Uhr Folgetag), er behält für die Frühstücksgestellung einen Betrag von 4,80 Euro ein und zahlt dem Arbeitnehmer als Reisekosten nur noch 1,20 Euro aus.
Die Zurechnung eines geldwerten Vorteils zum Arbeitslohn entfällt. Die Frühstücksgestellung erfolgt jedoch als entgeltliche sonstige Leistung des Arbeitgebers an den Mitarbeiter, die umsatzsteuerpflichtig ist.
Die Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer ermittelt sich aus der vom Mitarbeiter einbehaltenen Gegenleistung von 4,80 Euro. Es kommt der Regelsteuersatz von 19 % zum Ansatz, daraus ergibt sich die Bemessungsgrundlage von 4,03 Euro netto und 19 % Umsatzsteuer also 0,77 Euro.
04.04.2011

EuGH entscheidet zur Umsatzsteuer bei Abgabe von Speisen im Kino, am Imbissstand und durch Partyservice

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass es sich bei der Abgabe von zubereiteten Mahlzeiten zum sofortigen Verzehr durch Imbissstände oder Kinofoyers um Nahrungsmittel (also eine Lieferung) handelt, die dem ermäßigten Steuersatz unterliegen.

In den vier entschiedenen Fällen handelte es sich um

  • a) den Verkauf von Getränken und verzehrfertigen Speisen durch den Inhaber eines Imbisswagens auf Wochenmärkten. Am Imbisswagen konnten die Speisen an Ort und Stelle verzehrt werden,

  • b) die Abgabe von Süßigkeiten und Getränken und auch Portionen von Popcorn und „Tortilla“-Chips („Nachos“) zum Verzehr im Kinofoyer oder Kinosaal durch den Kinobetreiber,

  • c) ausgestattete Imbissstände mit einem Schwenkgrill für den Verzehr an Ort und Stelle sowie

  • d) den Betrieb einer Fleischerei und eines Partyservice. Durch den Partyservice wurden von Kunden bestellte Speisen in verschlossenen Warmhalteschalen und bei Kundenwunsch auch Geschirr und Besteck, Stehtische und Personal zur Verfügung gestellt.

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28.03.2011

Aufwendungen der Studenten können Werbungskosten sein

Sind Fahrt- und Unterrichtskosten als Werbungskosten für ein Studium nach abgeschlossener Berufsausbildung steuerlich zu berücksichtigen?
Darüber hatte das Finanzgericht Baden-Württemberg zu entscheiden.

Das Gericht führte dazu aus: Aufwendungen eines Studenten für die Kosten der Wohnung am Studienort wie auch die Fahrten von der elterlichen Wohnung zu seiner Wohnung am Studienort sind dem Grunde nach als vorweggenommene Werbungskosten zu berücksichtigen, wenn die Voraussetzungen einer doppelten Haushaltsführung vorliegen.
Das gilt demnach nicht, wenn der Student in die elterliche Wohnung intergiert ist, also ein Zimmer in der elterlichen Wohnung nutzt und auch nicht an den Kosten der Haushaltsführung beteiligt ist und diese auch nicht mitbestimmt.

Der Bundesfinanzhof hatte zuvor entschieden, dass Aufwendungen für ein Studium nach abgeschlossener Berufsausbildung als vorweggenommene Werbungskosten absetzbar sind (Az. VI R 14/07).

Im Verfahren vor dem Finanzgericht Baden-Württemberg ging es um den Umfang dieser Werbungskosten. (Urteil vom 16.12.2009 – 1 K 3933/09)

21.03.2011

Ordnungsmäßigkeit der Buchführung

Bei Betriebsprüfungen wurde von der Finanzverwaltung bei fehlender Kontierung auf den Belegen die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung versagt.
Das Landgericht Münster hatte mit Urteil vom 24. September 2009 – 12 O 471/07 dazu entschieden, dass die Kontierung auf dem Beleg für die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung nicht zwingend sei. Die erforderlichen Aufzeichnungen können auch aus einer geordneten Ablage von Belegen bestehen oder auf Datenträgern geführt werden, soweit diese die Bedingungen der ordnungsgemäßen Buchführung erfüllen.

Das Bundesfinanzministerium fordert dagegen in seinen Grundsätzen der Ordnungsmäßigen Datenverarbeitung gestützter Buchungssysteme (GoBS) vom 7. November 1995, dass Angaben zur Kontierung auf dem Beleg zu erfolgen haben.
Der Deutsche Steuerberaterverband weist daraufhin, dass es dafür keine gesetzliche Regelung gibt.
14.03.2011

Gutscheine und Sachbezüge

Neue Rechtsprechung beachten


Besonders beliebt: Tankgutscheine
Viele Unternehmen gewähren ihren Mitarbeitern Gutscheine fürs Tanken oder zum Erwerb von Büchern. Diese Motivationsmaßnahmen waren aus steuerrechtlicher Sicht aber oft nicht so einfach zu handhaben. Der Bundesfinanzhof entschied nun in mehreren Urteilen, dass bei der Ausgabe von Gutscheinen an die Arbeitnehmer immer dann ein Sachbezug vorliegt, wenn die Arbeitnehmer nicht die Möglichkeit haben, die Gutscheine in Bargeld umzuwandeln. Nach Ansicht des Bundes der Steuerzahler sind diese Entscheidungen grundsätzlich positiv zu werten, da die Mitarbeitermotivation über Gutscheine zukünftig viel unbürokratischer erfolgen könnte. Mehr dazu

05.03.2011

Fehlerhafte Lohnsteuerbescheinigungen 2010

In den Lohnsteuerbescheinigungen ist es 2010 zu Fehlern bei freiwillig versicherten Arbeitnehmern gekommen. Fälschlicherweise wurden in der Lohnsteuerbescheinigung unter Nummer 25 und 26 nur die um die Arbeitgeberzuschüsse geminderten Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung bescheinigt. Daraus konnten bei der Einkommensteuerberechnung Nachteile für die jeweiligen Arbeitnehmer entstehen.
Ursprünglich sollten die Arbeitnehmer eine korrigierte Lohnsteuerbescheinigung ausgehändigt bekommen. Auch nach Intervention des Bundes der Steuerzahler und die Frage nach den entstehenden Kosten, weist nunmehr das Bundesfinanzministerium darauf hin, dass die mehrere Millionen umfassenden falsch ausgefüllten Lohnsteuerbescheinigungen automatisch bei der Bearbeitung der Einkommensteuererklärungen berichtigt werden. Fehlerhaft ausgestellte Bescheinigungen würden maschinell erkannt und entsprechend berichtigt werden.
Der Bund der Steuerzahler empfiehlt die genaue Prüfung der Bescheide, damit auch alle Aufwendungen korrekt erfasst wurden.
21.02.2011

Wichtige Verfahren vor dem Bundesfinanzhof (BFH) für Arbeitnehmer

Der Bund der Steuerzahler Thüringen e. V. empfiehlt, dass Arbeitnehmer für die Erarbeitung der Einkommensteuererklärung 2010 bzw. auch für noch offene weitere Erklärungen nachfolgende Verfahren beachten sollten, um gegebenenfalls, entsprechende Aufwendungen geltend zu machen. Mehr dazu

14.02.2011

Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben (Sachentnahmen) 2011

Das Bundesfinanzministerium hat mit Schreiben vom 8. Dezember 2010 die Pauschbeträge für unentgeltlichen Wertabgaben (Sachentnahmen) bekannt gegeben.

Sie sind wie folgt anzuwenden:


Jahreswert für eine Person ohne Umsatzsteuer

(Angaben in Euro / Eh. = Einzelhandel)


Gewerbezweig
ermäßigter Steuersatz
voller Steuersatz
insgesamt
Bäckerei8474301.277
Fleischerei6721.0081.680
Gast- und Speisewirtschaften-
--
* mit Abgabe von kalten Speisen807
1.2102.017
* mit Abgabe von kalten und warmen Speisen1.1161.9893.105
Getränke (Eh.)0363363
Café und Konditorei8607391.599
Milch, Milcherzeugnisse, Fettwaren und Eier (Eh.)51168579
Nahrungs- und Genussmittel (Eh.)1.1695651.734
Obst, Gemüse, Südfrüchte und Kartoffeln (Eh.)269200469

Die Pauschbeträge dienen der Vereinfachung. Es sind keine Zu- und Abschläge wegen individueller persönlicher Ess- oder Trinkgewohnheiten zulässig. Auch Urlaub und Krankheit rechtfertigen keine Änderungen der Pauschbeträge.

Die Pauschbeträge sind Jahreswerte für eine Person.

Für Kinder bis zum vollendeten 2. Lebensjahr entfällt der Ansatz eines Pauschbetrages. Bis zum vollendeten 12. Lebensjahr ist die Hälfte des jeweiligen Wertes anzusetzen.

Tabakwaren sind in den Pauschbeträgen nicht enthalten. Soweit diese entnommen werden, sind die Pauschbeträge im Wege der Schätzung zu erhöhen.

Bei gemischten Betrieben (Metzgerei oder Bäckerei mit Lebensmittelangebot oder Gastwirtschaft) ist nur der jeweils höhere Pauschbetrag des entsprechenden Gewerbes anzusetzen.

11.02.2011

Leerstand kann Grundsteuererlass rechtfertigen

Frist bis 31. März 2011 beachten


Leerstand
In konjunkturell turbulenten Zeiten plagen sich viele Vermieter mit dem Leerstand ihrer Immobilien. Trotz erheblicher Bemühungen können Immobilien häufig nicht vermietet werden. Bleiben Mieteinnahmen aus, so kann dies zum teilweisen Erlass der Grundsteuer führen. Allerdings muss der Antrag für das Jahr 2010 bis spätestens zum 31. März 2011 bei den Gemeinden bzw. in den Stadtstaaten beim Finanzamt eingegangen sein. Darauf weist der Bund der Steuerzahler hin. Mehr dazu

07.02.2011

Umzugskosten ab 1. Januar 2011

Mit Schreiben des Bundesfinanzministeriums (BMF) vom 30. Dezember 2010 werden die neuen Beträge für Umzugskosten für Umzüge ab 1. Januar 2011mitgeteilt:

  • Der Höchstbetrag für die Anerkennung umzugsbedingter Umzugskosten für ein Kind beträgt bei Beendigung des Umzugs ab 1. Januar 2011: 1.612 Euro.
  • Der Pauschbetrag für sonstige Umzugsauslagen beträgt
    - für Verheiratete bei Beendigung des Umzugs ab 1. Januar 2011 1.279 Euro 
    - für Ledige bei Beendigung des Umzugs ab 1. Januar 2011 640 Euro.
  • Der Pauschbetrag erhöht sich für jede weitere Person (i. S. des § 6 (3) S. 2 und 3 des Bundesumzugskostengesetzes) mit Ausnahme des Ehegatten zum 1. Januar 2011 um 282 Euro.


Unser Steuertipp vom 15. November 2010 zu diesem Thema ist auf Umzüge, die nach dem 31. Dezember 2010 beendet werden nicht mehr auszuwenden.

 

31.01.2011

Pauschbeträge für Auslandsdienstreisen ab 1. Januar 2011

Das Bundesfinanzministerium (BMF) teilte mit, dass die steuerlichen Pauschbeträge für Auslandstage- und Auslandsübernachtungsgelder wie bisher auch für 2011 weiter gelten (gemäß BMF-Schreiben vom 17.12.2009).
Es ist vorgesehen, dass das zuständige Bundesinnenministerium erst zum 1. Januar 2012 eine Neufestsetzung der Auslandstage- und Auslandübernachtungsgelder herausgeben wird, so dass die für steuerliche Zwecke anzuwendende Übersicht auch erst zu diesem Zeitpunkt aktualisiert wird. Bis dahin gelten die bekannten Pauschbeträge fort.

24.01.2011

Abgabefrist für Steuererklärungen für das Kalenderjahr 2010

In gleichlautenden Erlassen der obersten Finanzbehörden der Länder vom 3. Januar 2011 wird über die Steuerklärungsfristen sowie Fristverlängerungen für das Kalenderjahr 2010 informiert.
Danach gilt, dass die Erklärungen zur

  • Einkommensteuer einschl. der Erklärungen zur gesonderten sowie zur gesonderten und einheitlichen Feststellung von Grundlagen der Einkommensteuerbesteuerung und zur gesonderten Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags,

  • Körperschaftsteuer

  • Gewerbesteuer

  • Umsatzsteuer und

  • gesonderten oder zur gesonderten und einheitlichen Feststellung nach § 18 des Außensteuergesetzes


bis zum 31. Mai 2011 bei den Finanzämtern einzureichen sind.

Eine Fristverlängerung für die Abgabe der Steuererklärungen gilt wie bisher vor allem für die steuerberatenden Berufe, soweit diese die Steuererklärungen anfertigen und zwar bis zum 31. Dezember 2011.

Abweichungen gibt es auch für Steuerpflichtige, die den Gewinn aus Land- und Forstwirtschaft nach vom Kalenderjahr abweichendem Wirtschaftsjahr ermitteln (anstelle des 31.12.2011 tritt der 31. März 2012).
Unabhängig von diesen Regelungen ist es den Finanzämtern vorbehalten, Erklärungen auch zu einem früheren Zeitpunkt (nach Beendigung des Kalenderjahres) anzufordern.
Gründe dafür können zum Beispiel sein:

  • in vorangegangenem Veranlagungszeitraum wurden die Erklärungen verspätet oder gar nicht eingereicht,

  • aus der Veranlagung des vorangegangenen Zeitraums haben sich hohe Abschlusszahlungen ergeben,

  • es werden hohe Abschlusszahlungen erwartet,

  • die Arbeitslage der Finanzämter erfordert es.



Außerdem können begründete Einzelanträge die Frist für die Abgabe der Steuererklärungen bis zum 29. Februar 2012 bzw. 31. Mai 2012 (Land und Forstwirte) verlängern.
Die allgemeine Fristverlängerung gilt nicht in jedem Fall z. B. bei Beendigung der Tätigkeit. Weitere Einzelheiten sind dem jeweiligen Erlass zu entnehmen.
18.01.2011

Senioren und Abgeltungsteuer

Günstigerprüfung beantragen

In den nächsten Wochen und Monaten fertigen viele Steuerzahler die Steuererklärung für 2010 an. Dabei kann es sich auch für Rentner oder Pensionäre lohnen, eine Steuererklärung abzugeben. Vor allem wer Zinsen aus Sparguthaben von mehr als 801 Euro (bei Verheirateten 1.602 Euro) im Jahr erhalten hatte, hat womöglich zu viel Abgeltungsteuer gezahlt. Mehr dazu

07.01.2011

Schneechaos auf den Straßen

Finanzamt an Unfallkosten beteiligen

Die winterlichen Straßenverhältnisse der vergangenen Wochen hatten für manche Autofahrer negative Folgen. Bei dem Ärger über Rutschpartien und Auffahrunfälle sollten alle diejenigen, die mit dem eigenen PKW zur Arbeit fahren, die steuerliche Seite nicht aus den Augen verlieren. Sie können unter bestimmten Voraussetzungen die Unfallkosten steuerlich absetzen. Darauf weist der Bund der Steuerzahler Thüringen hin. Mehr dazu

03.01.2011

Jetzt Ablage entrümpeln und dabei Aufbewahrungsfristen beachten

Stichjahre 2000 und 2004

Den Beginn des Jahres sollten alle Unternehmen, Freiberuflern und Verbände nutzen, die Aktenschränke von alten Unterlagen zu entlasten.
Darauf hat jetzt der Bund der Steuerzahler (BdSt) Thüringen hingewiesen. Die Abgabenordnung sieht zwei wichtige steuerliche Aufbewahrungsfristen vor: Mehr dazu

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