BdSt Thüringen - Archiv 2009

Presseinformationen > Archiv 2009
11.12.2009

BdSt Thüringen zum Rechnungshofbericht

„Vermutlich aus Protest gegenüber Regierung und Landtag wegen der weiterhin fehlenden Führungsspitze beim Rechnungshof haben die obersten Finanzkontrolleure ihren Jahresbericht lediglich ins Internet eingestellt und auf eine Pressekonferenz verzichtet“, wertet Dr. Elfi Gründig die heutige Art der Veröffentlichung der Rudolstädter Behörde.

Die Vorsitzende des Thüringer Bundes der Steuerzahler (BdSt) sieht sich durch die Empfehlungen des Rechnungshofes in ihren Verbandsforderungen bestätigt: „Die bereits in der Landeshaushaltsordnung festgeschriebenen engeren Schuldenaufnahmeregelungen nebst Tilgungsgeboten, die ab 2011 Anwendung finden sollen, dürfen auch im Hinblick auf den geschlossenen Koalitionsvertrag nicht aufgeweicht werden. Der Ausweg in neue Schulden verschiebt die anstehenden und unausweichlichen Ausgabekürzungen in die Zukunft und verschärft nur die Situation“, meint Gründig, die vom Koalitionsvertrag ein größeres Bekenntnis zum Sparen erwartet hatte.

Auf Unverständnis beim BdSt stoßen auch die Fälle von laxem Umgang mit öffentlichen Geldern.
Die im Bericht kritisierte Opernproduktion einer Weimarer Stiftung bedeuten, dass jeder der nur 492 Gäste mit rund 410 Euro für den Vorstellungsbesuch subventioniert wurde. „Ein Unding“, so Gründig, „zumal es nicht zu den Aufgaben der Stiftung gehört, Opern zu produzieren.“
„Ein typisches Beispiel für die oft vom BdSt kritisierte ‚Es-ist-ja-nicht-mein-Geld-Mentalität’, die es zu bekämpfen gilt“, sagt Gründig abschließend.

Der BdSt fordert die Bestrafung der Verantwortlichen für Steuergeldverschwendung ebenso wie die Bestrafung bei Steuerhinterziehung.

23.10.2009

Koalitionsvertrag - Mehr Bekenntnis zum Sparen erwartet

"Ohne handfeste Einsparungen kann das gemeinsame Ziel von CDU und SPD, solide Landeshaushalte zu erreichen, nicht gelingen" meint Dr. Elfi Gründig zum Koalitionsvertrag der beiden Parteien. Doch daran mangelt es nach Ansicht der Vorsitzenden der Thüringer Steuerzahlerorganisation. "Wir müssen heute die Weichen stellen, damit Thüringen bei zurückgehenden Einnahmen ab 2019 auf 'eigenen Füßen' stehen kann. Der Bund der Steuerzahler hatte dazu konkretere Aussagen im Koalitionsvertrag erwartet. Ein Signal hätte zumindest die Reduzierung der Anzahl der Ministerien sein können", so Gründig.
Mit der Fluchtmöglichkeit aus der Landeshaushaltsordnung, die die Schuldenaufnahme enger reglementiert als die Verfassung, wird der eingeleitete Prozess aufgeweicht. "Erst in rund zehn Jahren dauerhaft ohne neue Schulden auszukommen, wie im Finanzkapitel des Vertrages als 'Zielmarke' für 'eine Haushaltsstruktur' formuliert, verkennt, dass für neue Schulden auch neue Zinsen zu zahlen sind. Das schränkt den Gestaltungsspielraum der Politiker zusätzlich ein. Erneut wird das Problem auf die nächste Generation verschoben", kritisiert die Vereinsvorsitzende den Vertrag, der in der Überschrift das Wort "nachhaltig" bemüht.

15.10.2009

„Die öffentliche Verschwendung 2009“ in Berlin vorgestellt

In der Bundeshauptstadt stellte heute der Bund der Steuerzahler sein Schwarzbuch „Die öffentliche Verschwendung“ in aktueller Ausgabe vor. Erneut dokumentiert darin der Verband beispielhaft Fälle von Steuergeldverschwendung.

Für Dr. Elfi Gründig ist der unwirtschaftliche Umgang mit öffentlichen Mittel kein Kavaliersdelikt: „Wir Steuerzahler können als Geldgeber unseres Gemeinwesens erwarten, dass mit den zu leistenden Abgaben sparsam und wirtschaftlich umgegangen wird. Das ist letztlich auch die Gesetzeslage in Bund, Ländern und Kommunen. Bei einer hohen Steuer- und Abgabenlast, der weiter ausufernden Verschuldung sowie der demographischen Entwicklung muss jeder Euro zweimal umgedreht werden“, ermahnt die Vorsitzende des Thüringer Steuerzahlerbundes die Verantwortlichen in allen Verwaltungsebenen. An den Thüringer Landtag und die künftige Landesregierung erneuert die Vorsitzende den Appell zur Besetzung der seit über einem Jahr fehlenden Spitze im Rechnungshof: „Beenden Sie das unsägliche politische Geschacher um die Postenvergabe für Präsident und Vize in dieser höchsten Prüfeinrichtung des Landes! Es ist unwürdig, wie mit dieser unabhängigen Institution umgegangen wurde.“

Über fünf Fälle aus Thüringen berichtet der BdSt im Schwarzbuch. Mehr dazu

24.09.2009

Zusätzliche Vizeposten im Landtag überflüssig

Neuer Landtag teurer

Wenn am 29. September 2009 der neue Thüringer Landtag zur konstituierenden Sitzung zusammentritt, wird eine der ersten Amtshandlungen die Wahl des Präsidenten und seiner Stellvertreter sein. Anstatt zu sparen, schlägt der alte und neue CDU-Fraktionsvorsitzende Mohring vor, zwei zusätzliche Posten zu vergeben.

Künftig sollen im Parlament ein Landtagspräsident und vier Vizepräsidenten etabliert werden. Das sind zwei Vizepräsidenten mehr als bisher. Bündnis 90/Die Grünen und die FDP sollen damit bedacht werden. Dabei sind in der Geschäftsordnung des Landtags nur ein Präsident und zwei Vizepräsidenten vorgesehen, die nach dem Stärkeverhältnis der Parteien im Parlament gewählt werden.
Doch im § 120 findet sich eine Möglichkeit, die Parteienwünsche nach zusätzlichen Posten umzusetzen. Dort steht, dass der Landtag im Einzelfall unter Zustimmung von zwei Dritteln der Abgeordneten von den Vorschriften der Geschäftordnung abweichen kann. Diese Entscheidung in eigener Sache kostet die Steuerzahler über 387.000 Euro in der 5. Wahlperiode.

Gegenüber MDR 1 Radio Thüringen mahnte BdSt-Geschäftsführer Wolfgang Mahrle zur Sparsamkeit. Für Mahrle ist klar: "Auf diese Art der Politikerversorgung muss angesichts der hohen Verschuldung des Freistaats verzichtet werden. Bislang konnte die Vertretung der Landtagspräsidentin durch zwei Stellvertreter problemlos bewältigt werden, die mit einem monatlichen Zuschlag von 70 % der Grundentschädigung entlohnt werden."

Der neue Landtag mit den hinzugekommenen Fraktionen wird in jedem Fall dadurch teurer, dass jetzt fünf statt drei Fraktionsvorsitzende eine zusätzliche Entschädigung in Höhe der Grundentschädigung erhalten. Auch die parlamentarischen Geschäftsführer erhalten eine extra Aufwandsentschädigung. Der Grundbetrag für zwei neue Fraktionen schlägt erheblich zu Buche. Und falls sich nach den Koalitionsverhandlungen drei Parteien statt bisher zwei in der Opposition befinden, kommt noch ein Oppositionszuschlag über die Wahlperiode hinzu. Weil auch der Diätenautomatismus weiterhin gilt und die Abgeordnetenbezüge voraussichtlich jährlich steigen, sind rund 6 Mio. Euro Mehrkosten in der 5. Wahlperiode zu veranschlagen.

11.09.2009

Die Politik muss Farbe bekennen!

Wahlprüfsteine des BdSt zur Bundestagswahl am 27.09.2009
Nehmen Sie Ihr Recht wahr und gehen Sie wählen! Sie stärken damit unser demokratisches Staatswesen. Der Bund der Steuerzahler Thüringen hilft Ihnen dabei, sich zu orientieren.

Mit den vom BdSt entwickelten Wahlprüfsteinen "Die Politik muss Farbe bekennen!" informieren wir Sie und sprechen Probleme und Lösungsvorschläge unterschiedlicher Politikbereiche an. Die kleine Broschüre können Sie beim BdSt Thüringen bestellen. Bitte senden Sie uns einen an Sie adressierten und mit 90 Cent frankierten DIN lang Briefumschlag. Sie erhalten dann kostenlos die Wahlprüfsteine.

Über die vom BdSt gestartete Kampagne zur Bundestagswahl können Sie sich auf unserer speziellen Internetseite FARBE bekennen! (http://farbebekennen.steuerzahler.de) informieren. Auf der interaktiven Deutschlandkarte des Bundes der Steuerzahler können sich die Wähler orientieren. Der BdSt hatte rund 1.500 Bundestagskandidaten gefragt, ob sie den Solidaritätszuschlag abschaffen und die Abgeordnetenpensionen reformieren wollen.

Das Zwischenergebnis der Umfrage ist erfreulich. Rund die Hälfte der Kandidaten hat geantwortet. In der verbleibenden Zeit bis zur Bundestagswahl stellt der BdSt Deutschland exemplarisch die "Reformer des Tages" auf seiner Internetseite www.steuerzahler.de vor.
01.08.2009

Höhere Pro-Kopf-Verschuldung

Die Bevölkerung Thüringens ist im Vorjahr um 21.456 Personen zurückgegangen. Dies teilte das Statistische Bundesamt in Wiesbaden mit. Damit lebten am 31.12.2008 nur noch 2.267.763 Einwohner im Freistaat.
Bei einer Verschuldung von 15,707 Mrd. Euro hat damit die Pro-Kopf-Verschuldung durch den Bevölkerungsschwund um 65 Euro zugenommen und beträgt somit 6.926 Euro.
Der Bund der Steuerzahler Thüringen hat seine Schuldenuhr im Internet am 01.08.2009 entsprechend umgestellt.

03.06.2009

Kommunale Hebesätze in Thüringen

Eisenberg verschärft Gewerbesteuerhebesatz während Jena den Satz senkt / Grundsteuern konstant
Eine Recherche des Bundes der Steuerzahler (BdSt) Thüringen zu den Realsteuerhebesätzen in 38 Städten des Freistaates zeigt kaum Veränderungen gegenüber dem Vorjahr. Zwar fehlt für Meiningen, Sondershausen und Suhl noch die Bestätigung des Haushalts durch die jeweilige Kommunalaufsicht, gleichwohl werden bezüglich der Hebesätze keine Änderungen erwartet.

Für die Hausbesitzer der befragten Städte gibt es keine Änderungen. Die Hebesätze der Grundsteuer B werden auch in diesem Jahr nicht erhöht. Davon profitieren auch die Mieter der genannten Städte, da sie über die Betriebskostenabrechnung an der Steuer beteiligt sind. Wenn die Strom- und Gaspreise steigen, ist dies zumindest ein kleiner Trost für die Geldbörse.
Teure Pflaster gemäß der Umfrage sind Artern und Gotha mit 400 Prozent, Apolda mit 395 Prozent und Weimar mit 390 Prozent. Danach folgen Jena und Suhl mit 380 Prozent.

Auch die Hebesätze für die Grundsteuer A, die für land- und forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke erhoben wird, bleiben konstant. Den höchsten Wert unter den verglichenen Städten hat hier Nordhausen mit 330 Prozent.

Den höchsten Gewerbesteuerhebesatz der untersuchten Städte hat nunmehr wieder Erfurt mit 400 Prozent. Die Jenaer Gewerbesteuerzahler dürfen sich in diesem Jahr freuen. Die Stadt des Lichts hat den Hebesatz von 415 auf 395 Prozent und damit um 20 Punkte gesenkt.
Einzig Eisenberg sendet negative Signale an die Steuerzahler aus und erhöht um 40 Prozentpunkte auf 370 Prozent.
Der Bund der Steuerzahler Thüringen kritisiert die vorgenommene Hebesatzsteigerung, weil damit den Entlastungen durch die Unternehmensteuerreform 2008 entgegengewirkt wird.

Die Übersicht über die Hebesätze 2009 finden Sie hier.
27.05.2009

Trotz Krise: Schuldenverbot für Thüringen

Bund der Steuerzahler Thüringen fordert weiterhin die Aufnahme eines grundsätzlichen Neuverschuldungsverbots in die Verfassung des Freistaats

Thüringen hat bereits jetzt 15,7 Mrd. Euro Schulden und zahlte dafür im letzten Jahr 676 Mio. Euro Zinsen. Ein grundsätzliches Schuldenverbot legt den zukünftigen Regierungen langfristig die Verpflichtung auf, dass dieser Schuldenberg nicht weiter ansteigt. Für besondere Notsituationen wie Naturkatastrophen, Seuchen und große Konjunktureinbrüche gibt es auch bei einem grundsätzlichen Verbot der Neuverschuldung streng begrenzte Ausnahmen. Dann muss mit der Kreditaufnahme festgeschrieben werden, bis wann diese Kredite wieder zu tilgen sind.
"Wenn die Regierung im Jahr 2010 Schulden aufnehmen will, so muss sie auch einen Tilgungsplan für diese Kredite mitbeschließen", fordert Dr. Elfi Gründig vom Thüringer Steuerzahlerbund. "Wichtig ist dann vor allem eine wirtschaftliche und sparsame Haushaltsführung, so dass die Schuldenaufnahme begrenzt wird. Wenn Politiker vor der Wahl Wohltaten aus Landesmitteln versprechen, so sollten die Wähler bedenken, dass sie die Zeche mit ihren Steuergeldern künftig begleichen", mahnt die Vereinsvorsitzende des Bundes der Steuerzahler und macht klar: "Selbst wenn der Start eines Thüringer Neuverschuldungsverbots mit dem Ausnahmefall einer neuen Kreditaufnahme bei gleichzeitiger Tilgungsvereinbarung einhergeht, wäre dies ein Erfolg für alle Steuerzahler."

05.05.2009

BdSt Thüringen fordert Systemwechsel bei Abgeordnetenbezahlung

Aus Anlass der jüngsten automatischen Erhöhung der Diäten für die Thüringer Parlamentarier hat sich die Vorsitzende des Bundes der Steuerzahler (BdSt) Thüringen, Dr. Elfi Gründig, erneut gegen diese Indexierung der Grund- und Aufwandsentschädigungen ausgesprochen.

Für Gründig liegt die Zukunft der Abgeordnetenbezahlung weiterhin in einem Systemwechsel, wie er in Nordrhein-Westfalen bereits 2005 vollzogen wurde. "Aus einer erhöhten steuerpflichtigen Grundentschädigung sollen die mandatsbedingten Aufwendungen mit der Steuererklärung geltend gemacht werden. Zudem ist die überdimensionierte und vollständig aus Steuermitteln finanzierte Altersversorgung zu streichen. Die Abgeordneten haben für ihre Rente selbst zu sorgen", erklärte die BdSt-Vorsitzende und verweist auf ähnliche Entwicklungen in Schleswig-Holstein als auch in Baden-Württemberg. "Die in Thüringen bestehende Indexierung nach der Einkommens- und Preisentwicklung gehört abgeschafft", so Gründig.

Die Grundentschädigung von bisher monatlich 4.515,43 Euro erhöht sich um 2,1 Prozent rückwirkend zum 01.11.2008 auf 4.610,25 Euro. Um 2,2 Prozent erhöhen sich die dreigeteilten nicht steuerpflichtigen Aufwandsentschädigungen. Dabei steigt die Allgemeine Kostenpauschale auf 1.178,40 Euro. Die so genannten Mehraufwendungen am Sitz des Landtags betragen nunmehr 368,26 Euro pro Monat. Und die nach Entfernung zwischen Wohnsitz bzw. Abgeordnetenbüro und Landtag gestaffelte monatliche Pauschale zur Abgeltung der Fahrten in Ausübung des Mandats beträgt mindestens 220,95 Euro (bis zu 20 km) und maximal 920,64 Euro (ab 120 km).

Ein Arbeitnehmer kann für sich lediglich eine jährliche Werbungskostenpauschale von 920 Euro reklamieren. Sofern die Aufwendungen über diesen Pauschbetrag hinausgehen, sind alle Aufwendungen akribisch gegenüber dem Finanzamt nachzuweisen. Von solch einer großzügigen Fahrtkostenpauschale, die den Abgeordneten gewährt wird, können Arbeitnehmer nur träumen.

Wie überdimensioniert der Anspruch auf staatliche Altersentschädigung der Abgeordneten ist, zeigt der BdSt Thüringen an zwei Beispielen:
Für Abgeordnete, die seit der ersten Wahlperiode ununterbrochen im Landtag sind und mit dem Ende der vierten Wahlperiode im Jahre 2009 aus dem Landtag ausscheiden, ergibt sich ein Rentenanspruch von 74 % der Grundentschädigung, auf heutigem Niveau 3.412 Euro pro Monat. Eingelöst kann dieser ab dem vollendeten 55. Lebensjahr werden. Ein Durchschnittsverdiener (Ost) müsste dafür über 146 Jahre arbeiten, um einen solchen Anspruch zu verwirklichen.
2009 aus dem Landtag ausscheidende Parlamentarier, die dem dritten und vierten Landtag angehörten, bringen es schon nach 10 Jahren auf monatlich 1.752 Euro, für die ein Durchschnittsverdiener (Ost) immerhin noch über 75 Jahre arbeiten müsste. Mit Vollendung des 56. Lebensjahres steht diesen Abgeordneten die Altersentschädigung zu.

02.04.2009

Abzugsfähigkeit von Steuerberatungskosten

BdSt fordert Umsetzung im Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung

Gegen den starken Protest des Bundes der Steuerzahler (BdSt) wurde mit dem Gesetz zum Einstieg in ein steuerliches Sofortprogramm der Sonderausgabenabzug für private Steuerberatungskosten seit dem Veranlagungszeitraum 2006 abgeschafft. Ziel der Maßnahme war es, eine Vereinfachung des Steuerrechts und 500 Millionen Euro Steuermehreinnahmen im Jahr zu erreichen.
Landesvorsitzende Dr. Elfi Gründig: "Inzwischen wurde zumindest von den Ausschüssen des Bundesrates erkannt, dass mit dem Abzugsverbot das Ziel der Steuervereinfachung deutlich verfehlt wurde. Vielmehr wurden zahlreiche Einspruchsverfahren und Klageverfahren provoziert. Der Verwaltungsaufwand für Finanzverwaltung und Berater hat sich erhöht, anstatt sich zu verringern."

In den Empfehlungen der Ausschüsse des Bundesrates, die am 3. April 2009 in der 857. Sitzung des Bundesrates diskutiert werden, findet sich nun endlich ein Vorschlag zur Wiedereinführung des Sonderausgabenabzugs der privaten Steuerberatungskosten. Daher fordert Gründig: "Die sich im Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung bietende Chance sollte genutzt und die Gesetzesänderung zügig umgesetzt werden. Es wäre unverantwortlich, erst wieder eine anstehende Verfassungsgerichtsentscheidung abzuwarten, damit die Steuerzahler zu ihrem Recht kommen. Es ist zudem nicht nachvollziehbar, warum an einer Maßnahme festgehalten werden soll, die die angestrebten Zielsetzungen nicht erreicht hat."


Der Bund der Steuerzahler Thüringen hat in einem Brief den Minister für Bundesangelegenheiten, Dr. Klaus Zeh, gebeten, sich für die Umsetzung dieser Gesetzesänderung einzusetzen.

16.03.2009

Grundsätzliches Neuverschuldungsverbot ist nötig und richtig

Bund der Steuerzahler Thüringen begrüßt die Absicht der Regierung, ein grundsätzliches Neuverschuldungsverbot in die Verfassung und Landeshaushaltsordnung des Freistaats aufzunehmen

Der Bund der Steuerzahler (BdSt) Thüringen hat schon seit langem für das grundsätzliche Verbot der Aufnahme neuer Schulden in der Verfassung gestritten. Nun hat die Landesregierung dem Landtag eine solche Regelung zur Entscheidung vorgelegt. Bundesweit einigten sich Bund und Länder zwar kürzlich bereits auf eine Schuldenbremse. Diese Festlegung soll für die Bundesländer aber erst ab 2020 greifen. Thüringen hat bereits jetzt 15,7 Mrd. Euro Schulden und zahlt dafür mehr als 700 Mio. Euro Zinsen jährlich. Gegner der Schuldenbeschränkung müssen sich fragen lassen, wie der Staat bei weiterem ungehemmtem Wachstum der Schulden- und Zinslast seine zukünftigen Aufgaben schultern soll? Der BdSt fordert deshalb alle Parteien im Landtag auf, die Einführung eines grundsätzlichen Neuverschuldungsverbots zu unterstützen.

Die populistische Darstellung, man könne dann nicht mehr auf unvorhergesehene Probleme reagieren, ist falsch. Für besondere Notsituationen wie Naturkatastrophen, Seuchen und große Konjunktureinbrüche wird es auch bei einem grundsätzlichen Verbot der Neuverschuldung begrenzte Ausnahmen geben. Nur muss dann mit der Kreditaufnahme eine kurze Frist festgeschrieben werden, bis wann diese Kredite wieder zu tilgen sind. In normalen Haushaltsjahren sind dagegen die Politiker verpflichtet, nur so viel auszugeben wie sie einnehmen. Im Landtag gilt es nach Ansicht des BdSt Thüringen nicht mehr zu diskutieren, ob eine grundsätzliches Neuschuldenverbot kommt, sondern wie die Ausnahmetatbestände und Tilgungsfristen auszusehen haben, damit das Verbot kein zahnloser Tiger bleibt. Schulden haben die Politiker den Bürgern bereits genug beschert.

25.02.2009

Devise: "Zügig, aber wohl überlegt"

Entscheidungen für Maßnahmen der Konjunkturprogramme nur bei langfristiger effektiver Nutzung / Warnung vor Steuergeldverschwendung

Der Bund der Steuerzahler (BdSt) Thüringen warnt Land und Kommunen vor unausgereiften Investitionsentscheidungen im Rahmen des Konjunkturpaketes II des Bundes. Realistische Bedarfsermittlungen, sorgfältige und solide Planungen sowie ein verantwortungsvoller Umgang mit gelockerten Vergabebestimmungen sind trotz der gebotenen zügigen Umsetzung der Konjunkturhilfen unerlässlich, um Fehlplanungen und damit die Verschwendung von Steuergeldern zu vermeiden.

Besonders die Folgekosten und damit die langfristige Finanzierbarkeit der laufenden Betriebs- und Unterhaltungskosten müssen angesichts der absehbaren demografischen Entwicklung bei den Investitionsentscheidungen berücksichtigt werden. Vor den Neubau- oder Sanierungsentscheidungen muss der langfristige Bedarf z. B. für Schulen, Kindertagestätten oder Turnhallen gewissenhaft geprüft und die Planungen der Nachbarkommunen und -kreise untereinander abgestimmt werden, damit es nicht zu kostenträchtigen Fehlplanungen komme. Mit dem Geld der Steuerzahler müsse sparsam und wirtschaftlich umgegangen werden, fordert der Verband.

Suche
Staatsverschuldung in Thüringen
0
Zuwachs / Sekunde
0
Schulden / Kopf
0