LV Thüringen - Archiv 2008

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10.12.2008

BdSt Thüringen zum Rechnungshofbericht

Der heute veröffentlichte Bericht des Thüringer Rechnungshofs stellt kritisch die hohe Verschuldung des Freistaates fest und empfiehlt die Verankerung eines grundsätzlichen Schuldenverbots in der Verfassung des Freistaats. Damit fühlt sich Dr. Elfi Gründig, die Vorsitzende des Bundes der Steuerzahler (BdSt) Thüringen, in ihrer langjährigen Forderung bestätigt: "Die Landesregierung ist nun gefordert, für Thüringen entsprechende Vorschläge eines Verbots neuer Schulden dem Landtag zu unterbreiten."
"Die bisher aufgebaute Schuldenlast des Freistaats und die dafür fälligen Zinszahlungen belasten den Etat erheblich", unterstrich die Vereinsvorsitzende ihre Forderung.

Durch die Finanzkrise könnten neue Belastungen auf den Landeshaushalt im nächsten Jahr zukommen. Das Ziel des Haushaltsausgleichs darf dabei nicht aufgegeben werden. Langfristig werden durch die demografische Entwicklung und die Verringerung der Förderung von Bund und EU die Einnahmen des Landes sinken. Für unsere Kinder und Enkel darf die Schuldenlast nicht erdrückend gesteigert werden, warnt der Thüringer Steuerzahlerbund.

"Der Rechnungshof braucht für seine verantwortungsvolle Tätigkeit der Kontrolle der Landesregierung wieder einen Präsidenten und Vizepräsidenten. Auch wenn es den Direktoren und Mitarbeitern gelungen ist, in diesem Jahr wieder einen kritischen Jahresbericht vorzustellen, bleibt es die Aufgabe aller Landtagsfraktionen und der Landesregierung, den Rechnungshof nicht bis nach der Wahl ,kopflos' arbeiten zu lassen", kritisiert Gründig erneut den seit Monaten anhaltenden Zustand.

Die im Rechnungshofbericht dargestellten Beispiele von Verschwendung zeigen den nicht sachgerechten und unwirtschaftlichen Umgang mit Steuermitteln. Diese gehören zu Recht öffentlich gemacht. Die Steuerzahler wollen wissen, wie mit ihren hart verdienten Steuergeldern umgegangen werde.
Der BdSt fordert die Bestrafung der Verantwortlichen für Steuergeldverschwendung ebenso wie die Bestrafung bei Steuerhinterziehung.

13.11.2008

Keine neuen Landesschulden

BdSt Thüringen begrüßt die Absicht der Landesregierung, im Finanzplanzeitraum keine neuen Schulden aufzunehmen und ab 2010 mit der Tilgung zu beginnen.

Als richtiges und wichtiges Signal wertet Dr. Elfi Gründig, die Vorsitzende des BdSt Thüringen, dass gemäß dem jetzt vorgelegten Mittelfristigen Finanzplan auch in den kommenden Jahren keine neuen Schulden aufgenommen werden sollen. Mit einer beginnenden Schuldentilgung ab 2010 werde zudem der Schuldenberg von 15,7 Milliarden Euro verringert.
Auch nach der Wahl sollten diese positiven Ansätze für die kommende Landesregierung und den neuen Thüringer Landtag Maßstab sein, fordert Gründig.

Im aktuellen Haushalt müssen fast acht Prozent der Ausgaben für Zinszahlungen aufgewandt werden. In den nächsten Jahren werden die Bundesergänzungszuweisungen an das Land zur Deckung teilungsbedingter Sonderlasten jährlich um mehr als 100 Mio. Euro reduziert. Außerdem wird ein weiterer Rückgang der Bevölkerung in Thüringen prognostiziert, so dass geringere Einnahmen bei den Pro-Kopf-Leistungen zu erwarten sind. Eine höhere Kreditbelastung würde für die kommenden Haushalte dann noch höhere Zinsen und Einschränkungen bedeu-ten und deshalb ist die Aufnahme neuer Schulden abzulehnen.

Im Mittelfristigen Finanzplan wird noch mit jährlich steigenden Steuereinnahmen bis 2012 gerechnet. Die Finanzmarktkrise und ihre Auswirkungen könnten diese Hoffnungen zunichte machen. Deshalb sind Wahlgeschenke für 2009 fehl am Platze. Sparen ist angesagt, damit auch bei weniger sprudelnden Einnahmen der Haushalt ausgeglichen wird. Es dürfen keine neuen zusätzlichen Verpflichtungen eingegangen werden. Nach Ansicht des Verbandes ist ein wirksames Neuverschuldungsverbot notwendig.

09.10.2008

"Die öffentliche Verschwendung 2008" in Berlin vorgestellt

Der Bund der Steuerzahler stellte heute in Berlin vor der Bundespressekonferenz sein so genanntes Schwarzbuch "Die öffentliche Verschwendung" in aktueller Ausgabe vor. Darin werden exemplarisch Fälle von Steuergeldverschwendung dokumentiert.

Dr. Elfi Gründig, die Vorsitzende des Thüringer BdSt, kritisierte anlässlich der Schwarzbuchvorstellung den unwirtschaftlichen und nicht sparsamen Umgang mit öffentlichen Geldern. "Die Bürger und Unternehmen, die eine hohe Steuer- und Abgabenlast zu tragen haben, hätten einen Anspruch auf den sorgsamen Umgang mit den hart erarbeiteten Geldern. Wie sorglos Staatsmittel vergeudet werden, hätte gerade die Bankenkrise schmerzlich vor Augen geführt", so Gründig. Aber für Gründig zählen nicht nur große Zahlen: "Jeder unwirtschaftlich ausgegebene Euro ist ein Euro zu viel. Und da gibt es auch im Freistaat Verbesserungsmöglichkeiten, wie die Thüringer Fälle zeigen." Zudem mahnt Gründig, endlich die Spitze des Rechnungshofs zu besetzen. Den obersten Thüringer Prüfern fehlen bereits seit Monaten der Präsident und der Vizepräsident. "Das unsägliche politische Geschacher um die Postenvergabe ist dieser unabhängigen Institution eines Rechnungshofes nicht würdig", so Gründig abschließend.


Über sieben Fälle aus Thüringen berichtet der BdSt im Schwarzbuch. Mehr dazu

08.10.2008

BdSt Thüringen: Änderungen im Abgeordnetengesetz unzureichend

"Als Änderung auf niedrigem Niveau", bezeichnet die Vorsitzende des Thüringer Steuerzahlerbundes, Dr. Elfi Gründig, die vorgesehenen Gesetzesänderungen bei den Abgeordneten.
"Zwar werde grundsätzlich der Anspruch auf Altersentschädigung von 60 auf 67 Jahre erhöht -mit einer Gleitzone ab dem Jahrgang 1947 entsprechend der Gesetzlichen Rentenversicherung-, der aber weiter bereits nach sechs Jahren Zugehörigkeit zum Parlament greift. Der früheste Zeitpunkt für die Inanspruchnahme der Altersversorgung wird vom 55. auf das 57. Lebensjahr angehoben. Dazu muss man 16 Jahre und nicht mehr nur elf Jahre dem Landtag angehört haben", erläutert Gründig die Gesetzentwürfe von CDU und SPD, die zudem die Maximalversorgung auf 71,75 % der Grundentschädigung kürzen.
"Das seien zwar kleine Schritte in die richtige Richtung, aber es fehle weiterhin der eigene Beitrag der Abgeordneten zu ihrer Altersversorgung", so Gründig. Die Vorsitzende hält an der Forderung Ihres Verbandes fest: "Ein Systemwechsel bei der Bezahlung der Abgeordneten, so wie 2005 in Nordrhein-Westfalen vollzogen, muss auch das Ziel in Thüringen sein."

17.09.2008

Künstlersozialabgabe abschaffen!

Derzeitige Regelungen zur Sozialversicherung für Künstler sind ungerecht und wettbewerbsverzerrend

Der Bund der Steuerzahler Thüringen hat Ministerpräsident Dieter Althaus aufgefordert, sich am 19. September in der Bundesratssitzung für eine Abschaffung der Künstlersozialabgabe einzusetzen. An diesem Tag berät der Bundesrat über seine Stellungnahme zum Entwurf eines "Dritten Gesetzes zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft (Drittes Mittelstandsentlastungsgesetz)". Der Wirtschaftsausschuss des Bundesrats empfiehlt dem Bundesrat unter anderem, eine Abschaffung oder zumindest eine unternehmerfreundliche Reform der Künstlersozialversicherung zu fordern.

Dr. Elfi Gründig, Vorsitzende des Thüringer Steuerzahlerbundes, betont in einem Schreiben an den Ministerpräsidenten, ihre Organisation erkenne durchaus an, dass es ein kulturpolitisches Interesse an günstigen sozialen Rahmenbedingungen für Künstler und Publizisten gebe. Deshalb fordere man nicht auch die Abschaffung der Künstlersozialversicherung als solche. "Wir fordern jedoch die Abschaffung der Künstlersozialabgabe, die für die Unternehmen neben einer teilweise hohen finanziellen Belastung vor allem mit enormer Bürokratie verbunden ist", erläutert Gründig. Mehr dazu

17.09.2008

Getrennte Wahltermine: Schlag ins Gesicht der Steuerzahler

"Als möglichen Fall von Steuergeldverschwendung für das Schwarzbuch 2009 des Bundes der Steuerzahler" bezeichnete Dr. Elfi Gründig die durch die Landesregierung angekündigte separate Landtagswahl am 30.08. des nächsten Jahres. Nach Überzeugung der Vereinsvorsitzenden des Thüringer Steuerzahlerbundes hätte durch die Zusammenlegung der Landtagswahl mit der am 27.09.2009 stattfindenden Bundestagswahl gut eine Million Euro gespart werden können. Dies kann man aus der Antwort des Innenministeriums auf eine Landtagsanfrage vom März dieses Jahres schlussfolgern. Durch die Zusammenlegung der Europawahl mit der Landtagswahl im Jahre 2004 wurden 488.953 Euro bei der Europawahl und 554.450 Euro bei der Landtagswahl weniger abgerechnet. "Offenbar habe noch nicht jeder im Freistaat begriffen, wie hart die Bürger und Unternehmen die Steuern erarbeiten, die dann leichtfertig ausgegeben werden", so Gründig abschließend.

24.06.2008

Neuverschuldungsverbot notwendig: 15,7 Mrd. Euro Schulden sind genug

Bund der Steuerzahler (BdSt) Thüringen fordert die Parlamentarier auf, die Schuldenaufnahme durch ein Verbot in der Landesverfassung wirksam einzuschränken

Die Schulden von heute sind die Steuern von morgen - es werden im Thüringer Haushalt schon jetzt mehr als 700 Millionen Euro der sauer verdienten Steuergelder zur Zahlung der Schuldzinsen verbraucht. Wie die konsequente Einschränkung der Schuldenaufnahme die finanzielle Leistungskraft eines Landes stärkt, kann man am Beispiel Bayern sehen. Wir und unsere Kinder und Enkel müssen die Belastungen aus jeder Schuldenaufnahme Thüringens tragen.

Unverständlich und falsch ist die Abkehr des Thüringer SPD-Vorsitzenden Matschie von einem Schuldenverbot in Thüringen, so der BdSt. Wenn die Oppositionsparteien die Kreditaufnahme des Freistaates für die Zukunft nicht beschränken wollen, so droht dem Land bei schlechterer Konjunkturlage ein weiterer Marsch in den Schuldenstaat.

Jetzt sollte im Landtag ein Gesetz zur Änderung der Verfassung vorgelegt werden, mit dem ein wirksames Schuldenverbot durchgesetzt wird, fordert der Bund der Steuerzahler.

12.06.2008

Bund der Steuerzahler Thüringen fordert schnelle Wiedereinführung der Entfernungspauschale

Pendler von hohen Energiekosten entlasten

Dr. Elfi Gründig, die Vorsitzende des Bundes der Steuerzahler (BdSt) Thüringen e.V., fordert in einem Brief Ministerpräsident Althaus auf, sich in der Bundespolitik dafür einzusetzen, unverzüglich die Entfernungspauschale wieder einzuführen. Vor dem Hintergrund der ständig steigenden Preise für Benzin und Diesel werden gerade berufsbedingte Pendler extrem belastet.
Im Mai dieses Jahres hat der Preis für einen Liter Benzin erstmalig in Deutschland die Marke von 1,50 Euro überschritten. Auf Grundlage der neuesten Autokostenberechnung des ADAC ermittelt der Bund der Steuerzahler, dass die tatsächlichen Kosten selbst eines Kleinwagens sogar deutlich höher sind als 30 Cent pro Entfernungskilometer. So verursacht ein Kleinwagen mit einer jährlichen Laufleistung von 15.000 Kilometern Kosten in Höhe von 70 Cent pro Entfernungskilometer. Ein Wagen der Golfklasse schlägt bei einer jährlichen Laufleistung von 8.000 Kilometern pro Jahr mit 131 Cent pro Entfernungskilometer zu Buche.

„Viele Menschen sind durch ihren Arbeitsweg auf das Auto angewiesen, vor allem in ländlichen Regionen. Mit der Wiedereinführung der Entfernungspauschale setzt die Politik ein deutliches Zeichen, dass die Sorgen der Bürgerinnen und Bürger ernst genommen werden“, betont Gründig.

Durch die Streichung der Entfernungspauschale haben die Betroffenen weitere erhebliche finanzielle Belastungen zu tragen, die bis zu mehreren hundert Euro pro Jahr betragen können. Eine Familie mit zwei Kindern, die bei einem Gesamteinkommen von rund 40.000 Euro einen Grenzsteuersatz von 25 Prozent hat, wird durch die Streichung der ersten 20 Kilometer mit 330 Euro im Jahr zusätzlich belastet.

Angesichts dieser Zahlen fordert Gründig den Ministerpräsidenten auf, unverzüglich zu handeln und nicht die in Kürze bevorstehende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes abzuwarten. „Dies würde endlich Klarheit und Rechtssicherheit für alle Pendler schaffen“, schreibt Gründig.


Die Berechnungen des BdSt Deutschland finden Sie hier.

29.05.2008

Kommunale Hebesätze in Thüringen

Nordhausen und Sonneberg mit höherem Gewerbesteuerhebesatz / Grundsteuern konstant
Eine Recherche des Bundes der Steuerzahler (BdSt) Thüringen zu den Realsteuerhebesätzen in 38 Städten des Freistaates zeigt wenig Veränderungen gegenüber dem Vorjahr. Für Artern fehlt noch die Bestätigung des Haushalts durch die Kommunalaufsicht und die Stadträte von Suhl müssen ihren Haushalt noch beschließen. Gleichwohl sind hier keine Änderungen zu erwarten.

Die Hausbesitzer der befragten Städte können sich freuen. Die Hebesätze der Grundsteuer B werden in diesem Jahr nicht erhöht. Davon profitieren auch die Mieter der genannten Städte, da sie über die Betriebskostenabrechnung an der Steuer beteiligt sind. Wenn die Strom- und Gaspreise steigen, ist dies zumindest ein kleiner Trost für die Geldbörse.
Teure Pflaster gemäß der Umfrage sind Artern und Gotha mit 400 Prozent, Apolda mit 395 Prozent und Weimar mit 390 Prozent. Die Bürger von Stadtroda müssten nach der BdSt-Umfrage des Vorjahres im Juli erfahren, dass ihre Grundsteuer rückwirkend zum 1. Januar 2007 von 320 auf 340 Prozent erhöht wurde. Der Stadtrat hatte dies auf seiner Sitzung am 2. Juli beschlossen, obwohl eigentlich der Beschluss bis zum 30. Juni hätte erfolgen müssen.

Auch die Hebesätze für die Grundsteuer A, die für land- und forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke erhoben wird, bleiben konstant. Den höchsten Wert unter den verglichenen Städten hat hier Nordhausen mit 330 Prozent.

Die höchsten Gewerbesteuerhebesätze der untersuchten Städte haben Jena (415 Prozent) und Erfurt (400 Prozent). Nordhausen hat seinen Gewerbesteuerhebesatz um 45 Punkte auf 380 Prozent erhöht und Sonneberg steigerte den Hebsatz um 10 Punkte auf 350 Prozent. Damit senden diese Städte negative Signale an die Wirtschaft aus.
Mit der rückwirkenden Satzungsänderung hatte Stadtroda im Vorjahr neben der Grundsteuer auch den Hebesatz für die Gewerbesteuer um 20 Punkte auf 350 Prozent erhöht.

Der Bund der Steuerzahler Thüringen kritisiert die vorgenommenen Hebesatzsteigerungen der genannten Kommunen, weil damit den Entlastungen durch die Unternehmensteuerreform 2008 entgegengewirkt wird. Mehr dazu
22.05.2008

BdSt Thüringen: Systemwechsel bei Abgeordnetenbezahlung gefordert

Aus Anlass der jüngsten Erhöhung der Grund- und Aufwandsentschädigungen für die Thüringer Abgeordneten hat sich die Vorsitzende des Bundes der Steuerzahler (BdSt) Thüringen, Dr. Elfi Gründig, erneut gegen den Diätenautomatismus ausgesprochen.

Für Gründig liegt die Zukunft der Abgeordnetenbezahlung in einem Systemwechsel, wie er in Nordrhein-Westfalen bereits 2005 vollzogen wurde. "Aus einer erhöhten steuerpflichtigen Grundentschädigung sollen die mandatsbedingten Aufwendungen mit der Steuererklärung geltend gemacht werden. Zudem ist die überdimensionierte und vollständig aus Steuermitteln finanzierte Altersversorgung zu streichen. Die Abgeordneten haben für ihre Rente selbst zu sorgen", erklärte die BdSt-Vorsitzende und verweist auf ähnliche Entwicklungen in Schleswig-Holstein als auch in Baden-Württemberg. "Die in Thüringen bestehende Indexierung nach der Einkommens- und Preisentwicklung gehört abgeschafft", so Gründig.

Die Grundentschädigung von bisher monatlich 4.461,89 Euro erhöht sich um 1,2 Prozent auf 4.515,43 Euro. Um 2,5 Prozent erhöhen sich die dreigeteilten nicht steuerpflichtigen Aufwandsentschädigungen. Dabei steigt die Allgemeine Kostenpauschale auf 1.153,03 Euro. Die so genannten Mehraufwendungen am Sitz des Landtags betragen nach den Berechnungen des BdSt nunmehr 360,33 Euro pro Monat. Und die nach Entfernung zwischen Wohnsitz bzw. Abgeordnetenbüro und Landtag gestaffelte monatliche Fahrtkostenpauschale beträgt mindestens 216,19 Euro (bis zu 20 km) und maximal 900,82 Euro (ab 120 km).

Ein Arbeitnehmer kann für sich lediglich eine jährliche Werbungskostenpauschale von 920 Euro reklamieren. Sofern die Aufwendungen über diesen Pauschbetrag hinausgehen, sind alle Aufwendungen akribisch gegenüber dem Finanzamt nachzuweisen. Von solch einer großzügigen Fahrtkostenpauschale, die den Abgeordneten gewährt wird, können Arbeitnehmer nur träumen.

Wie überdimensioniert der Anspruch auf staatliche Altersentschädigung der Abgeordneten ist, zeigt der BdSt Thüringen an zwei Beispielen:

  • Für Abgeordnete, die seit der ersten Wahlperiode ununterbrochen im Landtag sind und mit dem Ende der vierten Wahlperiode im Jahre 2009 aus dem Landtag ausscheiden, ergibt sich ein Rentenanspruch von 74 % der Grundentschädigung, auf heutigem Niveau 3.342 Euro pro Monat. Eingelöst kann dieser ab dem vollendeten 55. Lebensjahr werden. Ein Durchschnittsverdiener (Ost) müsste dafür über 144 Jahre arbeiten, um einen solchen Anspruch zu verwirklichen.

  • 2009 aus dem Landtag ausscheidende Parlamentarier, die dem dritten und vierten Landtag angehörten, bringen es schon nach 10 Jahren auf monatlich 1.716 Euro, für die ein Durchschnittsverdiener (Ost) immerhin noch über 77 Jahre arbeiten müsste. Mit Vollendung des 56. Lebensjahres steht diesen Abgeordneten die Altersentschädigung zu.

30.04.2008

Änderung der Altersversorgung von Politikern überfällig

Trautvetter versorgt mit 52

Das Ausscheiden von Ministern der Landesregierung nimmt der Bund der Steuerzahler Thüringen zum Anlass, auf die üppige und voll vom Steuerzahler finanzierte Versorgung von Politikern hinzuweisen. Ein unhaltbarer Zustand, wie der Thüringer BdSt meint. Der Bevölkerung ist nicht vermittelbar, dass Abgeordnete und Minister bereits nach wenigen Jahren in den Genuss hoher Altersversorgungen/Ruhegehälter kommen. In der Regel können dies Mitglieder der gesetzlichen Rentenversicherung selbst nach einem ganzen Arbeitsleben nicht erreichen. "Während Politiker von den Bürgern Eigenvorsorge fordern, stehen in Thüringen Reformen des Abgeordnetengesetzes und Ministergesetzes aus", kritisiert die BdSt-Vorsitzende Dr. Elfi Gründig.

Angesichts des Übergangs zur Rente ab 67 und Abschlägen bei einem vorzeitigen Eintritt in den Ruhestand bleibt das Festhalten an der Altersgrenze von 55 Jahre für Mitglieder des ersten Thüringer Landtags bzw. 60 Jahre für Abgeordnete ab der dritten Wahlperiode, nach sechs Jahren Zugehörigkeit zum Landtag, nicht mehr hinnehmbar. Aber auch die 60 Jahre sind kein starrer Wert. Mit jedem weiteren Jahr der Zugehörigkeit zum Landtag sinkt die Altersgrenze um ein Jahr, um dann ab dem 11. Jahr der Zugehörigkeit bei 55 Jahre zu verharren.

Noch großzügiger ist das Thüringer Ministergesetz. Anspruch auf Ruhegehalt hat man schon nach zwei Amtsjahren. Der Anspruch ruht jedoch, wenn die Amtszeit weniger als vier Jahre betragen hat bis zum vollendeten 60. Lebensjahr. Ab einer Amtszeit von vier Jahren gilt jedoch das 55. Lebensjahr als Altersgrenze. Für den Fall, dass das Amt als Mitglied der Landesregierung mindestens zehn Jahre bekleidet wurde, gibt es keine Altersgrenze mehr. Und so kann beispielsweise Herr Trautvetter, der seit dem 17.09.1992 Minister ist, mit 52 Jahren ab dem 1. Juni 2008 auf ein stattliches staatliches Ruhegehalt hoffen.

Der Steuerzahlerbund setzt sich dafür ein, dass Abgeordnete und Minister künftig zusätzlich zu ihren bisherigen Bezügen einen angemessenen Aufschlag zur Finanzierung ihrer Altersvorsorge erhalten. Im Gegenzug soll die Staatspension für die Amts- und Mandatsträger komplett entfallen. Dies wäre nach Auffassung des BdSt Thüringen eine nachvollziehbare und gerechte Regelung, die den Eindruck von Politikerprivilegien und staatlicher Luxusversorgung verhindern würde. "Beispielhaft ist für den BdSt", so Elfi Gründig, "die Umstellung der Abgeordnetenversorgung in Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und Baden-Württemberg. Ein solcher Systemwechsel sollte für die Versorgung aller Abgeordneten und Minister im Bund und in den Ländern umgesetzt werden."

11.03.2008

Ratgeber "Aktuelle Steueränderungen"

Bund der Steuerzahler informiert über Neues im Steuerrecht

In diesem Jahr müssen sich die Steuerzahler erneut auf eine Vielzahl von Steueränderungen einstellen. Und wer dem Finanzamt nicht unnötig Geld schenken will, sollte sich rechtzeitig informieren. Hilfestellung bietet die Broschüre "Aktuelle Steueränderungen" des Bundes der Steuerzahler, die die wichtigsten Neuerungen im Steuerrecht kurz und verständlich erläutert.

Steuerzahler finden in diesem Ratgeber auch Informationen, die rückwirkend zum 1. Januar 2007 greifen und schon in der anstehenden Steuererklärung für das Jahr 2007 beachtet werden müssen. So wurde die Möglichkeit der steuerlichen Absetzung von Spenden verbessert und der Übungsleiterfreibetrag erhöht.

Für Unternehmer wichtig ist die Neuregelung der Unternehmensbesteuerung zum 1. Januar 2008, bei der zahlreiche Änderungen eingetreten sind. Auf das neue Reisekostenrecht wird in der Schrift ebenso eingegangen wie auf die ab dem Jahre 2009 geltende Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge.

Die Broschüre "Aktuelle Steueränderungen" vermittelt die Materie mit vielen praxisnahen Beispielen.
Die Schrift kann gegen Zusendung einer mit 1,45 Euro frankierten und mit der eigenen Adresse beschrifteten Versandtasche im Format DIN C5 beim Bund der Steuerzahler Thüringen e. V., Steigerstraße 16, 99096 Erfurt angefordert werden.

21.02.2008

Mehrausgaben durch Lehrerverbeamtung

Bund der Steuerzahler Thüringen (BdSt) befürchtet größere Belastungen für den Landeshaushalt nach Beendigung des Verfahrens zur Einstellungsteilzeit

Die Landesregierung hat in den Jahren von 2001 bis 2005 in großem Umfang angestellte Lehrer in Teilzeit verbeamtet. Wenn die 2.947 dagegen beschwerdeführenden Lehrer zusätzlich in Vollzeit beschäftigt werden, so ergeben sich 520 Vollzeitstellen mehr und Kosten von 13,3 Mio. Euro im Doppelhaushalt. Es droht insgesamt jedoch eine viel höhere Haushaltsbelastung von zusätzlich 1.798 Stellen, wenn alle teilzeitbeschäftigten Beamten nun voll arbeiten wollen. Das würde im Etat Ausgaben von 75 Mio. Euro pro Jahr verursachen. Damit werden die Bemühungen zum Stellen- und Ausgabenabbau konterkariert. So wird die Verbeamtung zum Bumerang. Auch Altersteilzeitmodelle führen zu relativ höheren Kosten für die Steuerzahler.

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