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15.04.2010
Abgeltungsteuer
Bescheinigung nur auf AntragSollen die Kapitaleinkünfte mit der Steuererklärung berücksichtigt werden, muss dem Finanzamt eine Bescheinigung der Bank vorgelegt werden. Allerdings sind die Finanzinstitute nicht verpflichtet, eine solche Bescheinigung von sich aus zu erstellen, teilt der Bund der Steuerzahler mit. Die meisten Banken und Sparkassen tun dies daher nur auf Antrag! Teilweise wird dafür sogar eine gesonderte Gebühr erhoben. Ob und in welcher Höhe eine solche Gebühr anfällt, ist dann eine Frage von Service und Kundenfreundlichkeit. Weitere Informationen zum Antrag erhalten Sie bei Ihrer Hausbank oder Sparkasse.


